Das Bild des Ungläubigen (kafir) im Islam
Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam.
Recep Erdogan, türkischer Präsident, 2008
Muslime sind im Allgemeinen vollkommen in der Dualität Gläubige - Ungläubige gefangen. Sie sind begeistert, wenn der Koran von ihnen selbst sagt, daß sie diejenigen sind, die wissen, was Rechtens ist.
Sure 3 Vers 110: Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr heißet was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah. Und wenn das Volk der Schrift geglaubt hätte, wahrlich, es wäre gut für sie gewesen! Unter ihnen sind Gläubige, aber die Mehrzahl von ihnen sind Frevler.
Das ist die eine Seite der Medaille, die andere ist die Welt der Ungläubigen. Diese werden in Hunderten von Koranversen als die abscheulichsten Wesen in Allahs Schöpfung dargestellt und entwürdigt, dämonisiert, erschreckt und tödlich bedroht:
Sure 9, Vers 30: Und es sprechen die Juden: "Uzair ist Allahs Sohn." Und es sprechen die Nazarener: "Der Messias ist Allahs Sohn." Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos!
Aber genau durch diese koranische Dualität erlangt ein rechtgläubiger Muslim erst seine Existenzberechtigung vor Allah als besserer Mensch. Er hat damit die sakrale Legitimation, auf Ungläubige (kafir) als minderwertige Wesen herabzublicken.
Die Menge an Material in der Trilogie (Koran, Sirat und hadith) über die kafir (Ungläubige) ist außergewöhnlich. Ungefähr 67% des mekkanischen Korans und 51% des medinensischen Korans handelt von ihnen. Tatsächlich beschäftigt sich 75% des Textes der Biographie Mohammeds nach Ibn Ishaq mit den Ungläubigen und 20% der Textsammlung von Bukhari hat sie zum Thema.
Jede Erwähnung der kafir ist negativ. kafir wird im allgemeinen als Ungläubiger übersetzt aber dies ist eigentlich nicht korrekt, denn das Wort Ungläubiger ist neutral. Der Koran jedoch definiert in seiner umfassenden Deutung das Wort kafir folgendermaßen: der Ungläubige kann umgebracht, gehaßt, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Gegen die kafir können und dürfen auch Verschwörungen geplant werden. ... Die Ahadith und die Sirat folgen demselben Schema. Es gibt kein Wort auf Deutsch, das die ganze Negativität des Wortes kafir adäquat ausdrücken würde.
(Quelle:
http://archive.frontpagemag.com/readArticle.aspx?ARTID=297)
Das sind nicht Einschätzungen und Handlungsanweisungen aus längst vergangenen Zeiten. Wie schon dargelegt, beansprucht der Islam auch heute absolute Gültigkeit für alle seine dogmatischen Ansichten und Forderungen. Und diese sind, insbesondere was die Behandlung von Ungläubigen angeht, nicht nur politisch sondern auch imperial zu verstehen.
► Das Studium des politischen Islam
► Was der Islam will
► Der Islam will die Welteroberung
Deshalb fordert folgende Fatwa - unter anderem - daß Muslime das Kernland des Islam, die arabische Halbinsel nicht mit den unreinen Juden und Christen verschmutzen dürfen. Diesen Befehl erließ Mohammed, folgen wir seiner Lebensgeschichte, auf dem Totenbett. Er hat noch heute uneingeschränkte Gültigkeit:
► Tod Mohammeds
► Ungläubige sind unrein und in ihren Herzen ist Krankheit
Fatwa zu der Frage, wie der Islam die Ungläubigen ansieht
Der Islam ist die überlegene Religion
Von dem prominenten saudischen Rechtsgutachter und Verkündiger des Islam Muhammad Salih al-Munajjid Rechtsgutachten-Nr.: 13759 (Institut für Islamfragen, dh, 31.08.2010)
Frage: " Wie sieht der Islam die Ungläubigen?"
Antwort: "...Der Islam hat uns [Muslimen] befohlen, gegeneinander barmherzig zu sein. Den Ungläubigen gegenüber müssen wir herablassend und hart sein. Allah beschrieb die Weggefährten Seines Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - folgendermaßen: 'Muhammad ist der Gesandte Allahs. Und die, die mit ihm sind, sind hart gegen die Ungläubigen, doch barmherzig gegeneinander.' (Sure 48, 29) Der Islam erlaubt uns [Muslimen], die Frauen der Juden und Christen zu heiraten. Diese dürfen jedoch unsere Frauen nicht heiraten, denn die Juden und Christen sind uns unterlegen, unsere Frauen sind ihnen überlegen. Der Niedrige darf nicht über dem Hohen stehen. Der Islam ist überlegen. Nichts darf dem Islam überlegen sein. Wir glauben an ihre Propheten, sie glauben aber nicht an unsere Propheten. Der Islam hat uns befohlen, die Juden und Christen von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben. Sie dürfen dort nicht bleiben, denn die Arabische Halbinsel ist das Land der Botschaft [des Islam]. Deshalb dürfen wir das Land nicht mit den unreinen Juden und Christen verschmutzen. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'Vertreibt die Polytheisten von der Arabischen Halbinsel' (Sahih al-Bukhari 2932 und Sahih Muslim 3089). Der Islam hat uns verboten, von dem Geschirr der Juden und Christen zu essen, es sei denn, es besteht ein Zwang, das zu tun. In diesem Fall müssen wir zuerst das Geschirr gründlich abwaschen. Als Allahs Prophet - Segen und Heil seien auf ihm - nach dem Essen über das Geschirr der Juden und Christen befragt wurde, antwortete er: 'Falls ihr [Muslime] anderes Geschirr [als das von Juden oder Christen] findet, benutzt es. Falls ihr nichts anderes findet, dann eßt davon, aber wascht es zuerst gründlich.' (al-Bukhari 5056 und Muslim 3567). Der Islam hat uns verboten, uns ähnlich wie die Ungläubigen zu kleiden oder ähnlich wie sie zu essen und zu trinken. Denn wir sind die Überlegenen und die Ungläubigen sind die Unterlegenden. Der Überlegene ahmt nicht den Unterlegenen nach. Allahs Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hat demjenigen, der die Ungläubigen nachahmt, die Hölle versprochen: 'Wer ein Volk nachahmt, wird einer von ihnen.' Diese [Aussage Muhammads] wurde von Abu Dawud (3412) überliefert. Al-Albani stufte diese Überlieferung als authentisch ein [also als hadith sahih]. Die Überlieferung kann (unter Sahih Abu Dawud. 3401) aufgefunden werden. Unser Prophet [Muhammad] hat uns befohlen, gegen die Ungläubigen zu kämpfen, wenn wir in der Lage sind, sie in ihren Ländern zu erobern und sie vor die Wahl zu stellen, bevor wir ihre Länder erobern:
Zum Islam überzutreten. In diesem Fall werden sie [die Ungläubigen] wie wir betrachtet, sie haben unsere Pflichten und Rechte;
Tribut [an Muslime] im erniedrigten Zustand zu zahlen;
Sich für den Krieg [gegen uns Muslime] zu entscheiden. In diesem Fall werden uns [im Falle unseres Sieges] ihr Eigentum, ihre Frauen, Kinder und Ländereien gehören. Sie gelten den Muslimen als Kriegsbeute.
Quellen:
www.islam-qa.com/ar/ref/13759
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5ff7ae1382d.0.html
Ungläubige sind schon durch ihre schiere Existenz, allein schon durch ihren Unglauben schuldig. Und genau durch diesen Unglauben sind sie für die Rechtgeleiteten eine permanente Provokation und eine ständige Versuchung. Dafür werden sie dereinst doppelt bestraft.
► 5. Ungläubige machen von Allahs Weg abwendig
Das islamische Dogma begnügt sich nicht damit, für Muslime Regeln aufzustellen und totalen Gehorsam einzufordern. Vielmehr greift es ganz explizit in das Leben aller Menschen ein, auch wenn sie nicht dem Islam angehören:
Sure 24, Vers 39: Die Werke der Ungläubigen aber gleichen der Luftspiegelung in der Ebene, die der Dürstende für Wasser hält, bis daß, wenn er zu ihr kommt, er nichts findet; doch findet er, daß Allah bei ihm ist, und Allah zahlt ihm seine Rechnung voll aus, denn Allah ist schnell im Rechnen.
Der Islam bringt den Ungläubigen seit 1400 Jahren politisches Elend und Entrechtung. Seine Forderungen gegen und Aussagen über die Ungläubigen können folgendermaßen zusammengestellt werden:
1. Ungläubige sollen bei folgenden vier Gelegenheiten umgebracht werden
A. Im Zusammenhang mit Aktivitäten des Heiligen Krieges
Sure 9, Vers 5: Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so laßt sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.
► Anhang 2
► Gesamteinsatz zur Erlangung des Heils
► Selbstmordattentate
In diesem Kontext ist das Töten von Ungläubigen für einen Muslim nicht nur eine verdienstvolle Tat vor Allah sondern dazu noch die einzig sichere Fahrkarte zum sofortigen Eintritt ins islamische Paradies.
► Die Gewissheit ins Paradies einzugehen
► Die Gewissheit, im Paradies eine bevorzugte Stellung zu erhalten
B. Im Zusammenhang mit der Einladung zum Islam
► Aufruf zur Annahme des Islam (dawa)
► C. Einladung zum Islam (da'wa)
Die Bezeichnung kafir verwendet sich für alle Ungläubigen. Im Zusammenhang mit der gewalttätigen Ausbreitung des Islam und der Aufforderung zur Annahme des Glaubens muß der Sammelbegriff kafir jedoch unterteilt werden in:
- Schriftbesitzer welche den Islam nicht annehmen müssen, sondern als dhimmis (Schutzbefohlene) in einem islamischen Staat weiter als Bürger zweiter Klasse existieren können.
► dhimmitude und Schutzgelderpressung
- Polytheisten (Götzenanbeter, Buddhisten, Taoisten, Hindus, Atheisten) die bei der Weigerung den Islam anzunehmen umzubringen sind.
C. Als Kriegsgefangene
► Allahs Bestimmungen über die Kriegsgefangenen
D. Im Falle der Beleidigung des Islam (Blasphemie)
Beleidigung des Islam und des Propheten zieht die Todesstrafe nach sich. Auch hier hat Mohamed die entsprechenden zwingend zu befolgenden Leitlinien selber vorgegeben:
► Auftragsmorde an politischen Gegnern
Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads
Selbst Reue wendet das Todesurteil nicht ab
Von dem muslimischen Geistlichen und Propagandisten Abu Bakr al-Hanbaly
(Institut für Islamfragen, dh, 17.04.2009)
Frage: Welche Bestrafung sieht das islamische Gesetz für die Beleidigung Muhammads vor?
Antwort: In einem Videointerview mit dem ägyptischen Geistlichen Abu Bakr al-Hanbaly erklärt dieser die Strafe für die Beschimpfung oder Beleidigung Muhammads. Er sagte etwa: "Die [muslimischen] Schriftgelehrten sind sich immer darüber einig gewesen, daß jemand, der den Propheten [Muhammad] beschimpft, beleidigt, degradiert oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht macht, getötet werden muß ... Wenn er Buße tut und Reue zeigt, wird zwar seine Reue von Allah angenommen, er wird jedoch trotzdem getötet. Ihm darf keine Besinnungszeit [arab. Istitaba] verliehen werden: er wird getötet, ganz unabhängig davon, ob er seine Tat bereut und Buße tut oder nicht."
Quellen:
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M57a4d7143bb.0.html
www.youtube.com/watch?v=IfH4cXLNb30&feature=related
Da der Islam eine religiöse Ideologie mit imperialem politischen Anspruch ist, welche für die schariatischen Forderungen weltweite Geltung beansprucht, werden auch Nichtmuslime zur tödlichen Rechenschaft gezogen.
Shaykhul-Islam Ibn Taymiyyah über die Notwendigkeit, jedermann zu töten, der den Propheten verflucht; Friede und Segen seien auf letzterem.
Auszüge aus Mukhtasar As-Saram Al-Maslool Ala Shatim Ar-Rasul
(Zusammenfassung des Gezogenen Schwertes gegen denjenigen, welcher den Gesandten verflucht, Seiten 31-33)
Übersetzt von der islamischen Internetseite:
http://IslamicEmirate.com
(Quelle:
http://islamicemirate.com/Books/Ibn Taymiyyah on Killing Whoever Curses the Prophet)
Alles Lob gebührt Allah, nur die Fehler sind die unsrigen.
Punkt 1
Wer immer den Propheten - Friede und Segen seien auf ihm - verflucht, ob Muslim oder kafir (Ungläubiger); muß getötet werden.
Dies sind die dogmatischen Erkenntnisse der allgemein bekannten Schriftgelehrten.
Ibn Al-Munthir (arabischer König, gest. 1230 n.Chr.) sagte: Die allgemein bekannten Schriftgelehrten sind sich einig daß jedermann, der den Propheten - Friede und Segen seien auf ihm - verflucht und getötet werden muß. Diese Aussage wurde von ► Malik, Al-Layth, ► Ibn_Hanbal, Ishaaq und ► Asch-Schafi-i gemacht.
► Abu Hanifa sagte, daß ein dhimmi (ein Schutzgeld (giziya) zahlender Christ oder Jude) nicht getötet werden soll.
Und Abu Bakr, Al- Faarisee - ein Gefährte von Ash-Shafii - sagte, entsprechend dem Konsensus unter dem Muslimen muß derjenige, welcher den Propheten verflucht getötet werden. Die Strafe für das Verfluchen eines anderen Menschen seien Peitschenhiebe.
Und dieser Konsens entspricht dem Konsens der ersten Generation der ► tabiun (diejenigen, welche Gefährten Mohameds noch gekannt haben) und der sahabah (die eigentlichen Gefährten, Schüler, Sekretäre und die Familie des Propheten). ► Definitionen Sheikhul-Islam Ibn Taymiyyah habe gesagt, daß er mit diesem Konsens betreffend der Notwendigkeit des Tötens übereinstimme, wenn der Verfluchende ein Muslim sei ...
Und Ishaq Ibn Rahaway sagte, alle Muslime wären darüber einig, daß wer immer Allah oder Seinen Propheten verflucht oder etwas zurückweist, was Allah offenbart hat oder einen Propheten getötet hat ein kafir sei, auch wenn er alles, was Allah offenbart hat, annimmt. Und Al-Khattabi sagte: Ich kenne niemand, der mit dieser Tötungspflicht nicht übereinstimmt. (Maalim As-Sunnan 6/199 (die sunna von Maalim, 6. Buch, Seite 199))
Und Muhammad Ibn Suhnoon sagte, alle Schriftgelehrten seien sich einig, daß einer, der den Gesandten verflucht, ein ► kāfir sei und daß Blasphemie mit ► kufr (Unglaube) identisch sei.
Im Endeffekt gilt, daß ein Muslim, der den Propheten verflucht, grundsätzlich und jedenfalls getötet werden muß. Und es gilt die Meinung der vier (oben erwähnten) Imame sowie auch anderer: auch wenn der Verfluchende ein giziya zahlender Nicht-Muslim (Schriftbesitzer) ist, muß er - laut Malik und den medinensischen Gefährten - trotzdem getötet werden. Ibn Hanbal und die Schriftgelehrten der ahadith (Überlieferungen) stimmen damit überein; ersterer hat dies viele Male spezifiziert.
Ibn Hanbal, Abus-Saqr, Al-Khallal, Abdullah und Abu Talib sagten alle, daß der Verfluchede getötet werden muß, ob er nun ein Muslim oder ein kafir sei. Man fragte Ibn Hanbal: Gibt es ahadith, welche dies unterstützen? Er antwortete: Ja, es gibt sie. Eine Überlieferung ist diejenige von dem blinden Mann, der eine Frau umgebrachte, als er gehört hatte, wie sie den Propheten verflucht hatte sowie den hadith von Hasan.
Ibn Hanbal sagte: Und er sollte nicht aufgefordert werden zu bereuen. Dies wurde von Abu Bakr ... berichtet. Es herrscht also keinerlei Uneinigkeit darüber, daß der Verfluchende getötet werden muß und daß seine Verträge für nichtig erklärt werden.
(Findet man leicht im Internet. Noch Fragen?)