So
hier nochmals ist das Schweizer ZSG
Die von dir mir angegebenen Preise sind Meinermeinung nach nicht zulässig.
Beachte besonders den Art. 6 Absatz 2 f.
Alle Preise müssen für die Reise enthalten sein.
Der Art. 4 besagt das der Endpreis muss dir bekannt sein.
Das war hier auch nicht der Fall
Du kannst dich noch auf das Angebot berufen, den du bekommen hast.
Derzeitiger Preiserhöhung der folglich stattgefunden hat ist nach dem Schweizer SZG nicht zulässig. In deinem Fall beträgt er ca. 25%. Bis 10% muss aber geduldet werden.
Und ab 10% Preiserhöhung der Reise, gleicht einem Vertrag Änderung, auf dem du nicht eingehen muss. Hier ist dafür zuständig der Art. 10
Art. 4 Vor Vertragsschluss
1 Der Veranstalter oder der Vermittler muss dem Konsumenten vor Vertragsschluss alle Vertragsbedingungen schriftlich mitteilen.
2 Die Vertragsbedingungen können dem Konsumenten auch in einer anderen geeigneten Form vermittelt werden, vorausgesetzt, dass sie ihm vor Vertragsschluss schriftlich bestätigt werden. Die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung fällt dahin, wenn ihre Erfüllung eine Buchung oder einen Vertragsschluss verunmöglichen würde.
3 Soweit dies für die Pauschalreise von Bedeutung ist, muss der Veranstalter oder der Vermittler den Konsumenten vor Vertragsschluss schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form allgemein informieren:
a.
über die für Staatsangehörige der Staaten der EG und der EFTA geltenden Pass- und Visumserfordernisse, insbesondere über die Fristen für die Erlangung dieser Dokumente;
b.
über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
4 Staatsangehörige anderer Staaten haben Anspruch auf die Informationen nach Absatz 3 Buchstabe a, wenn sie diese unverzüglich verlangen.
Art. 6
1 Unabhängig von der Art der vereinbarten Leistungen muss der Vertrag angeben:
a.
den Namen und die Adresse des Veranstalters und des allfälligen Vermittlers;
b.
das Datum, die Uhrzeit und den Ort von Beginn und Ende der Reise;
c.
die Sonderwünsche des Konsumenten, die vom Veranstalter oder vom Vermittler akzeptiert wurden;
d.
ob für das Zustandekommen der Pauschalreise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, und, gegebenenfalls, wann spätestens dem Konsumenten eine Annullierung der Reise mitgeteilt wird;
e.
den Preis der Pauschalreise sowie den Zeitplan und die Modalitäten für dessen Zahlung;
f.
die Frist, innert welcher der Konsument allfällige Beanstandungen wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrags erheben muss;
g.
den Namen und die Adresse des allfälligen Versicherers.
2 Je nach Art der vereinbarten Leistungen muss der Vertrag auch angeben:
a.
den Bestimmungsort und, wenn mehrere Aufenthalte vorgesehen sind, deren Dauer und Termine;
b.
die Reiseroute;
c.
die Transportmittel, ihre Merkmale und Klasse;
d.
die Anzahl der Mahlzeiten, die im Preis der Pauschalreise inbegriffen sind;
e.
die Lage, die Kategorie oder den Komfort und die Hauptmerkmale der Unterbringung sowie deren Zulassung und touristische Einstufung gemäss den Vorschriften des Gaststaates;
f.
die Besuche, die Ausflüge und die sonstigen Leistungen, die im Preis der Pauschalreise inbegriffen sind;
g.
die Voraussetzungen einer allfälligen Preiserhöhung nach Artikel 7;
h.
allfällige Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen und Aufenthaltsgebühren, die nicht im Preis der Pauschalreise inbegriffen sind.
Art. 10 Konsumentenrechte
1 Der Konsument kann eine wesentliche Vertragsänderung annehmen oder ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
2 Er teilt den Rücktritt vom Vertrag dem Veranstalter oder dem Vermittler so bald wie möglich mit.
3 Tritt der Konsument vom Vertrag zurück, so hat er Anspruch:
a.
auf Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Pauschalreise, wenn der Veranstalter oder der Vermittler ihm eine solche anbieten kann;
b.
auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds; oder
c.
auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge.
4 Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.
So
ich wünsche Euch allem schnellen Erfolg
Mirojan