Geld zurück?

Jetzt ohne in karten zu schauen.

Sofortige Kündigung der Reise schreiben, an dem wo du die reise gebucht hast.
den Vermittler oder Veranstalter. Das kannst du auch per Email machen um schon etwas in der hand zu haben. Dan nochmals in einer schriftlicher form als Rückschreiben, damit du nachweisen kannst das du gekündigt hast.
Mit dem Begründung dass der vereinbarter Reise Vertrag ohne deinen Zustimmung verändert wurde. Hier hast du einen Schutz sei’s des Gesetzgebers. Wenn die geschilderte Sache, genau so beweisen kannst wie du hier dargestellt hast.
Folgend dessen möchtest du auf dem schnellstem weg das schon Vorbezahltes Geld zurück haben.
Den Vertrag Rücktritt tut Ihr am besten alle gemeinsam auf einem Schlag , aus dem oben genanten Grund.
Mehr ist nichts zu zufügen.

Gruß
Mirojan
 
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Hallo Mirojan,

vielen Dank für deine hilfreiche Nachricht. Das ist schon passiert. Aber man sagte mir, ohne die Reiserücktrittsversicherung, die ich hätte freiwillig abschliessen müssen, und auf die hingewiesen worden ist, bekomme ich kein Geld zurück.
Es gab ja nicht einen richtigen Vertag.
Man hat sich einfach über die Uni angemeldet, wie zu einem ganz normalen Kurs.
Dann haben wir eine Rechnung von einer Reisegesellschaft bekommen, wo wir das Geld direkt hinüberweisen sollten. Hab ich dann gemacht.
Jetzt eben drei Tage (mit einem Feiertag dazwischen) kommt eine Mail, wir sollen doch zum Flug einen relativ hohen Betrag für Fahrkarten und Eintrittskarten am Zielort mitbringen.
Ich bin jetzt mittlerweile schon ziemlich unsicher, ob die das nich irgendwann schon mal geschrieben haben. Aber dann hätte ich mich drauf eingestellt und mich eventuell früher abgemeldet.

Marie23
 
Hallo Mirojan,

vielen Dank für deine hilfreiche Nachricht. Das ist schon passiert. Aber man sagte mir, ohne die Reiserücktrittsversicherung, die ich hätte freiwillig abschliessen müssen, und auf die hingewiesen worden ist, bekomme ich kein Geld zurück.
Es gab ja nicht einen richtigen Vertag.
Man hat sich einfach über die Uni angemeldet, wie zu einem ganz normalen Kurs.
Dann haben wir eine Rechnung von einer Reisegesellschaft bekommen, wo wir das Geld direkt hinüberweisen sollten. Hab ich dann gemacht.
Jetzt eben drei Tage (mit einem Feiertag dazwischen) kommt eine Mail, wir sollen doch zum Flug einen relativ hohen Betrag für Fahrkarten und Eintrittskarten am Zielort mitbringen.
Ich bin jetzt mittlerweile schon ziemlich unsicher, ob die das nich irgendwann schon mal geschrieben haben. Aber dann hätte ich mich drauf eingestellt und mich eventuell früher abgemeldet.

Marie23

Hallo Marie

Mit der Reiserücktrittsversicherung ist nicht so ganz richtig. Reiserücktrittsversicherung ist nur im Falle wenn du dich aus irgendeinem Grund anders entschieden hast, und möchtest die reise nicht eintreten
Hier nach deiner Schilderung der Sachverhalt ist das nicht der Fall.
Hier berufst du dich auf ein Bruch des Mündlichen Vertrages.
Ja … du kannst sogar so weit gehen und ein Betrug nachweisen.
Um ein Vertrag zu ändern müssen 2 Parteien einverstanden sein.
Möchte eine Seite den vertrag ändern ohne Einverständnis der anderer Parteiseite
Muss er rechnen mit Rücktritt vom Vertrag ohne jegliche Nachteile.
Du kannst dich Ruhig auf §651a Absatz 4 und 5 des BGB berufen der besagt:

(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.

(5) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Und hier nochmals zur Verständnis der §309 Absatz 1
§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
(Kurzfristige Preiserhöhungen)

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

Ich hoffe du mit diesen „Waffen“ schnell dein Geld zurück bekommst

Gruß
Mirojan
 
Hey,

erstmal 1000 Dankee!
Das Problem was ich hab, ist jetz, dass die das vielleicht irgendwann am Rande erwähnt haben, dass da noch der Betrag dazu kommt.
Und das ja der Hauptteil erstmal an die Reisegesellschaft ging und dieser andere Betrag bar mitgebracht werden sollte.

Hast ne PN.

LG,
Marie
 
Hey,

erstmal 1000 Dankee!
Das Problem was ich hab, ist jetz, dass die das vielleicht irgendwann am Rande erwähnt haben, dass da noch der Betrag dazu kommt.
Und das ja der Hauptteil erstmal an die Reisegesellschaft ging und dieser andere Betrag bar mitgebracht werden sollte.

Hast ne PN.

LG,
Marie

Da sind wir dagegen auch noch Immun :)
Kein Problem für dich …
Wenn du nicht wieder was neues dazwischen bringst. :D

In dem Fall beruffst du dich auf §238 BGB Absatz a der Sagt:
Zitat
"
(1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates,
soweit es zum Schutz des Verbrauchers bei Reisen erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen, durch die sichergestellt wird,
a dass die Beschreibungen von Reisen keine irreführenden, sondern klare und genaue Angaben enthalten und
b dass der Reiseveranstalter dem Verbraucher die notwendigen Informationen erteilt und
"
Zitat Ende
diese Informationen wie ZB der Endpreis der Reise und sonder Kosten wurde dir nicht genant.
so mit der Veranstalter verletzt das Gesetz in denm er dir keine Klare Informationen und aussagen liefert.

Gruß
Mirojan
 
^^

Cool.

Ich bin aber in der Schweiz... ^^

:tomate:
Schön für dich :D
Du machst mir nicht einfach :)
Aber so sind eben die Frauen …

Handelt sich jetzt um Nachzahlung der Rest summe die Ergänzt die volle Reisekosten
Oder handelt sich um ein Reisekosten Preiserhöhung?
Und wenn ja was hat die Reise gekostet und wie viel musst du noch nachzahlen ?

Gruß
Mirojan
 
Hallo Marie

Mit der Reiserücktrittsversicherung ist nicht so ganz richtig. Reiserücktrittsversicherung ist nur im Falle wenn du dich aus irgendeinem Grund anders entschieden hast, und möchtest die reise nicht eintreten
Hier nach deiner Schilderung der Sachverhalt ist das nicht der Fall.
Hier berufst du dich auf ein Bruch des Mündlichen Vertrages.
Ja … du kannst sogar so weit gehen und ein Betrug nachweisen.
Um ein Vertrag zu ändern müssen 2 Parteien einverstanden sein.
Möchte eine Seite den vertrag ändern ohne Einverständnis der anderer Parteiseite
Muss er rechnen mit Rücktritt vom Vertrag ohne jegliche Nachteile.
Du kannst dich Ruhig auf §651a Absatz 4 und 5 des BGB berufen der besagt:

(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.

(5) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Und hier nochmals zur Verständnis der §309 Absatz 1
§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
(Kurzfristige Preiserhöhungen)

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

Ich hoffe du mit diesen „Waffen“ schnell dein Geld zurück bekommst

Gruß
Mirojan

Fraglich ist allerdings, ob die Uni hier ein Reiseveranstalter ist..
die uni selbst will sich ja nicht bereichern, sondern "nur" die kosten decken..

wenn es evtl. doch irgendwo vorher so erwähnt wurde, ist das durchaus legitim.. und die fixkosten, wie flug und hotel usw. sind ja auch eigentlich abgedeckt...

ich verstehe es so, dass die extra-kosten nun eintrittsgelder sind, die dann wohl auch unter "freiwillig" fallen oder Marie??

also versteht mich bitte nicht falsch.. irgendeine lücke wird es da sicher geben.. und zumindest eine teilweise summe des geldes bekommst du definitiv zurück..
aber ich denke, dass man das dann dem Rechtsberater überlassen sollte.. und es ist eben auch möglich, dass ein teil des geldes einbehalten werden kann..
 
Hi mephiasta,

ich denke du hast recht.
Aber die Exkursion besteht ja aus Eintritten und Fahrten. Warum dann freiwillig?
Na ja, ich weiss nich, obs den àrger überhaupt wert ist.

Aber Eintritte und Fahrten zahlen werde ich nicht, wenn ich nicht dort war.

Das können die sich mal dick an die Backe kleben.

LG,
Marie23
 
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Also eintrittsgelder etc. wirst du sicher nicht zahlen müssen.. die zahlen die studenten ja dann vor ort scheinbar selbst.. da sie ja extra das geld mitbringen sollen... (das meinte ich mit "freiwillig".. entweder sie zahlen eben, oder sie kommen eben nicht mit rein..) ..

auch so solltest du eigentlich noch geld zurückbekommen.. vermutlich allerdings nicht die ganze summe..da die uni, wenn sie deinen flug/hotel storniert, ja auch nicht den vollen betrag zurückbekommt..(vermutlich zumindest)... denn hotels und fluggesellschaften zahlen so kurzfristig auch nicht den kompletten betrag zurück..
 
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