Anevay
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Du schribst:
Hier haben wir einen Fall einer Heilpraktikerin, die nach Aussage eines patienten ihre Kompetenzen überschritten hat und von der schulmedizinsichen Behandlung abgeraten hat. Vor Gericht stand Wort gegen Wort, so dass "in dubio pro reo" griff. Die Heipraktikerin darf weiter praktizieren.
Der Fall zeigt, dass es eben ndoch nicht so leicht iost, nicht-ärztlicvhen Anbietern "alternativer Heilmethoden" beizukommen, wenn sie Mist bauen oder ihre Kompetenzen überschreiten.
Du musst den Bezug korrekt ziehen. Was schrieb ich in Sachen Dingfest hier noch? Genau!!! Ich schrieb es reicht ein Heilversprechen auf einer Webseite und derjenige bekommt umgehend juristisch Ärger. Vorausgesetzt derjenige wird angezeigt natürlich. Ohne Kläger kein Angeklagter.
Den Fehler, den du in Diskussionen immer wieder begehst: Ausagen aus dem Zusammenhang reißen und munter dazudichten. So funktioniert das aber nicht, Joey. Auch einem Arzt ist schwer beizukommen, wenn er sich schädigend mit Ratschlägen äussert, die der Patient dann befolgt und er das vor Gericht abstreitet.
Wort gegen Wort gilt überall, auch das schrieb ich.
Lg
Any
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