Beckmann/ Ich mach Dich gesund......

Du schribst:


Hier haben wir einen Fall einer Heilpraktikerin, die nach Aussage eines patienten ihre Kompetenzen überschritten hat und von der schulmedizinsichen Behandlung abgeraten hat. Vor Gericht stand Wort gegen Wort, so dass "in dubio pro reo" griff. Die Heipraktikerin darf weiter praktizieren.

Der Fall zeigt, dass es eben ndoch nicht so leicht iost, nicht-ärztlicvhen Anbietern "alternativer Heilmethoden" beizukommen, wenn sie Mist bauen oder ihre Kompetenzen überschreiten.

Du musst den Bezug korrekt ziehen. Was schrieb ich in Sachen Dingfest hier noch? Genau!!! Ich schrieb es reicht ein Heilversprechen auf einer Webseite und derjenige bekommt umgehend juristisch Ärger. Vorausgesetzt derjenige wird angezeigt natürlich. Ohne Kläger kein Angeklagter.

Den Fehler, den du in Diskussionen immer wieder begehst: Ausagen aus dem Zusammenhang reißen und munter dazudichten. So funktioniert das aber nicht, Joey. Auch einem Arzt ist schwer beizukommen, wenn er sich schädigend mit Ratschlägen äussert, die der Patient dann befolgt und er das vor Gericht abstreitet.

Wort gegen Wort gilt überall, auch das schrieb ich.

Lg
Any
 
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Oh, das hab ich nicht gewusst. Braucht man da nicht mal einen Ausbildungsnachweis? :barefoot:
Bei einem Führerschein genügt es ja auch nicht, daß man die Prüfung besteht und die Fragen beantworten kann, man muß Praxis nachweisen. Das sollte man auch müssen, wenn man Menschen behandelt, meiner Ansicht nach.

Na ja, da wird auch nur kurz geprüft, ob jemand eine Gefahr für den Straßenverkehr ist. Und nicht wie gut und sicher der fährt.

Beim HP, die ja meist Globuli verschreiben (Metapher!) und nix mit gefährlichen (rezeptpflichtigen) Medikamenten zu tun haben dürfen, wie stellst Du dir da eine praktische Prüfung vor? Die Themengebiete für den HP sind ja recht umfangreich. Und dann müsste sich auch einer der Prüfer (das sind alles Ärzte im Prüfungsauschuss der mündlichen Prüfung) mit Sachen wie Globuli, Bachblüten, Homöopathie, Akupressur usw. auskennen, um sagen zu können, eine Anwendung war korrekt. Sprich man müsste erst Standards aufbauen... ich glaub da hakt es bereits, dass es die nicht gibt.

Ansonsten bin ich ja eh dafür die psychische Eignung zu überprüfen, gerne auch bei Heilpraktikern.

Lg
Any
 
Ich sehe schon vor innerem Auge den Heilpraktiker und Nicht-Arzt eine Herztransplantation vornehmen oder Medikamnete nach dem BTMG verschreiben... *lol*


Ich wüsste nicht, dass Heilpraktiker und Nicht-Ärzte rezeptpflichtige Medikamente austeilen dürfen usw. Da gibt es schon noch viele Unterschiede, wo ein Arzt einem Menschen erheblichen Schaden zufügen kann, eben aufgrund seiner Rechte/Behandlungsbefugnisse als Arzt. Genau darum obliegen einem Arzt diesbezüglich höhere Verantwortlichkeiten, weil er Dinge tun darf, die ein Heilpraktiker nicht darf.

Ich wüsste auch von den mir bekannten Rechtsfällen nicht, dass es da auch nur einmal strafmildernd ausgefallen wäre, dass ein Heilpraktiker sich mit mangelndem Fachwissen herausreden konnte, wenn sein Klient zu Schaden kam durch seinen Fehler. Die Prüfung in Deutschland muss ja u.a. eben sicherstellen, dass der im Zweifel seine Kundschaft an einen Arzt verweist. Schau dir mal so eine Musterprüfung an, was da alles abgefragt wird und Berichte zu den mündlichen Prüfungen, die einige Bundesländer abfordern (das wäre imho ein berechtigter Kritikpunkt, dass hier sehr unterschiedlich geprüft wird meinem Kenntnisstand nach). Wenn du so einen Fall kennst, sei so lieb und gibt das Aktenzeichen vom Urteil, so etwas kann man in den öffentlichen Rechtsdatenbanken nämlich nachschauen und mich würde das sehr interessieren. Danke. :)

Lg
Any

Lol, natürlich dürfen nur Ärzte Medikamente verschreiben. Dafür muß man viel wissen und sich auskennen bezüglich der Wirkungsweise, es ist genauso risikoreich wie eine Operation. Darum lernen Ärzte ja auch so lange und werden so gründlich geprüft, eben weil ein schlimmer Schaden entstehen kann bei unsachgemäßer Anwendung, es kann schon so genug passieren, wenn eine Nebenwirkung auftritt oder der Patient etwas nicht verträgt.
Der Arzt steht dann auch mit seiner Unterschrift auf dem Rezept dafür gerade, daß er es nach bestem Wissen ausgestellt hat.

Eine Prüfung kann nicht sicherstellen, daß ein Heilpraktiker Patienten an einen Arzt verweist, wenn nicht mal die Heilpraktikerschulen überwacht werden und sichergestellt wird, daß da keine "alle Ärzte sind böse von Pharmakonzernen bezahlte Materialisten"-Ideologie verbreitet wird.
 
So ganz hab ich`s aber immer noch nicht.
Wenn ich zum Arzt gehe, dann tue ich das. Wenn ich Medikamente nehme, dann nehme ich welche.
Wozu soll ich mir jetzt nochmal Sorgen um Leute machen, die ich a) bisher nicht mal kenne und von denen ich b) im RL aller Wahrscheinlichkeit nach auch nie etwas erfahren werde?

Wenn es jetzt um jene ginge, die keinen Zugang zur ärztlichen Versorgung haben, dann kann ich das alles nachvollziehen... aber mal ehrlich, hier wird auf verdammt hohem Niveau gejammert!
 
Lol, natürlich dürfen nur Ärzte Medikamente verschreiben. Dafür muß man viel wissen und sich auskennen bezüglich der Wirkungsweise, es ist genauso risikoreich wie eine Operation. Darum lernen Ärzte ja auch so lange und werden so gründlich geprüft, eben weil ein schlimmer Schaden entstehen kann bei unsachgemäßer Anwendung, es kann schon so genug passieren, wenn eine Nebenwirkung auftritt oder der Patient etwas nicht verträgt.
Der Arzt steht dann auch mit seiner Unterschrift auf dem Rezept dafür gerade, daß er es nach bestem Wissen ausgestellt hat.

Eine Prüfung kann nicht sicherstellen, daß ein Heilpraktiker Patienten an einen Arzt verweist, wenn nicht mal die Heilpraktikerschulen überwacht werden und sichergestellt wird, daß da keine "alle Ärzte sind böse von Pharmakonzernen bezahlte Materialisten"-Ideologie verbreitet wird.

Neee, das nicht. Wobei ein angehender Arzt auch nicht wirklich Praxis hat nur aufgrund des Studiums, ein Großteil ist ja auswendig zu lernen en masse. Die eigentliche Berufspraxis beginnt erst nach dem Studium und den Praktika. Ebenso die Spezialisierung auf einen Fachbereich. Und selbst wenn jemand da überall durchkommt, bedeutet es noch lange nicht, er ist ein guter Arzt.

Aber ein psychischer Eignungstest kann dem auf die Spur kommen, wie die Leute so drauf sind und Hinweise, dass es eben verboten ist Leuten abzuraten sich ihrer Behandlung zu verweigern oder den Arztbesuch zu meiden. Die Prüfung ohne Kurse zu schaffen ist eigentlich unmöglich, die HP-Ausbildung dauert entsprechend in Vollzeit mindestens zwei Jahre. Nur gibt es keine Pflicht eine HP-Schule zu besuchen. Was auch wohl die meisten Leute tun, außer sie sind vielleicht schon Ärzte, wer dann alternativ arbeiten will, für den ist die Prüfung eher im ersten Durchgang zu schaffen. Geprüft wird da übrigens nichts zu Globuli & Co, sondern medizinisches Grundwissen. Aus der Paracelsus Seite, die du verlinkt hast, sind auch Fragen aus alten Prüfungen eingestellt, die man aus Spaß mitmachen kann. Und ich las auch mal Berichte zur mündlichen Prüfung, da werden die Leute sehr in die Mangel genommen, auch was ihre Gesinnung angeht. Wenn da wer mit Engelsenergien ankommt darf gleich wieder gehen. ^^

Ansonsten wissen viele Menschen leider nicht um ihre Rechte als Patient. Weder dem Arzt gegenüber noch einem Heilpraktiker. Hier könnte man z.B. in der Schule Grundwissen vermitteln und so Kompetenzen stärken.

LG
Any
 
Ansonsten wissen viele Menschen leider nicht um ihre Rechte als Patient. Weder dem Arzt gegenüber noch einem Heilpraktiker.

Stimmt auffallend und dafür können weder die Ärzte etwas noch die Heilpraktiker und auch kein Gesetzgeber. Über seine eigenen Rechte kann und über seine Pflichten sollte man sich informieren.

Wenn ich mir die Sendung die der Ursprung dieses Themas ist ansehe. Was kommt da zuerst.
Eine bemitleidenswerte ältere Dame sagt zweieinhalb Jahre von einer "Alternativheilerin" ausgenommen worden zu sein ohne dass es geholfen hätte. Danach geht Herr Beckmann zu der Dame, die ihm von Anfang an sagt, dass sie dass was sie tut eigentlich nicht tun darf, reisst dann als "Behandlung" auf Herrn Beckmann herum und verrechnet 178 € für "Spirituelle Lebensberatung".
Und stellt euch vor die Dame hätte Herrn Beckman ein Aussenband in einem Knöchel abgerissen und Her Beckman hätte sie auch geklagt.
Im Fall der älteren Dame wird kein Gericht nachvollziehen können, dass die Dame tatsächlich "ausgenommen" wurde, wenn sie zweieinhalb Jahre freiwillig ihr Geld für "spirituelle Lebensberatung" ausgibt.
Und hätte Herr Beckmann geklagt hätte er auch schlechte Chancen, weill man sich bei "spiritueller Lebensberatung" normalerweise keinen Knöchel verstaucht (und er spätestens als die "Lebensberaterin" Hand an ihn gelegt hat hätte er ja - so wird ein Gericht argumentieren - feststellen müssen, dass das über Lebensberatung hinausgeht). Und die Lebensberaterin kann immer argumentieren "ich habe ihm gesagt, dass ich dazu eigentlich nicht kompetent bin und er wollte es trotzdem".
Wenn du einen gelernten Bäcker beauftragst dein Haus zu bauen und er dir sagt, dass er dafür nicht kompetent ist. Du es aber trotzdem von ihm gebaut haben willst, kannst du hinterher auch nicht den Bäcker klagen Wenn die Wände schief oder gar nicht stehen und wenn du dazu auch noch eine Rechnung für 2400 kg Brot bezahlst und nicht eine für "Bauarbeiten" kannst du ohne Zeugen schwer beweisen dass der Bäcker überhaupt dein Haus gebaut hat.
 
Stimmt auffallend und dafür können weder die Ärzte etwas noch die Heilpraktiker und auch kein Gesetzgeber. Über seine eigenen Rechte kann und über seine Pflichten sollte man sich informieren.

Wenn ich mir die Sendung die der Ursprung dieses Themas ist ansehe. Was kommt da zuerst.
Eine bemitleidenswerte ältere Dame sagt zweieinhalb Jahre von einer "Alternativheilerin" ausgenommen worden zu sein ohne dass es geholfen hätte. Danach geht Herr Beckmann zu der Dame, die ihm von Anfang an sagt, dass sie dass was sie tut eigentlich nicht tun darf, reisst dann als "Behandlung" auf Herrn Beckmann herum und verrechnet 178 € für "Spirituelle Lebensberatung".
Und stellt euch vor die Dame hätte Herrn Beckman ein Aussenband in einem Knöchel abgerissen und Her Beckman hätte sie auch geklagt.
Im Fall der älteren Dame wird kein Gericht nachvollziehen können, dass die Dame tatsächlich "ausgenommen" wurde, wenn sie zweieinhalb Jahre freiwillig ihr Geld für "spirituelle Lebensberatung" ausgibt.
Und hätte Herr Beckmann geklagt hätte er auch schlechte Chancen, weill man sich bei "spiritueller Lebensberatung" normalerweise keinen Knöchel verstaucht (und er spätestens als die "Lebensberaterin" Hand an ihn gelegt hat hätte er ja - so wird ein Gericht argumentieren - feststellen müssen, dass das über Lebensberatung hinausgeht). Und die Lebensberaterin kann immer argumentieren "ich habe ihm gesagt, dass ich dazu eigentlich nicht kompetent bin und er wollte es trotzdem".
Wenn du einen gelernten Bäcker beauftragst dein Haus zu bauen und er dir sagt, dass er dafür nicht kompetent ist. Du es aber trotzdem von ihm gebaut haben willst, kannst du hinterher auch nicht den Bäcker klagen Wenn die Wände schief oder gar nicht stehen und wenn du dazu auch noch eine Rechnung für 2400 kg Brot bezahlst und nicht eine für "Bauarbeiten" kannst du ohne Zeugen schwer beweisen dass der Bäcker überhaupt dein Haus gebaut hat.

Ein Bäcker wird im allgemeinen aber auch nicht behaupten und anbieten, Häuser bauen zu können etc. Er wird sich schlicht weigern ein Haus zu bauen, und nicht erst sagen, dass er das nicht darf, dann aber doch damit anfangen, weil er eine "alternative Hausbaumethode" kennt.

Mag ja sein, dass die Scharalatane vor Gericht mit sowas durchkommen - das macht ihr Verhalten aber immernoch nicht moralisch rein und ihre Behauptungen auch immwernoch nicht wahr.
 
Ein Bäcker wird im allgemeinen aber auch nicht behaupten und anbieten, Häuser bauen zu können etc. Er wird sich schlicht weigern ein Haus zu bauen, und nicht erst sagen, dass er das nicht darf, dann aber doch damit anfangen, weil er eine "alternative Hausbaumethode" kennt.

Mag ja sein, dass die Scharalatane vor Gericht mit sowas durchkommen - das macht ihr Verhalten aber immernoch nicht moralisch rein und ihre Behauptungen auch immwernoch nicht wahr.

Die meisten Alternativanbieter tun das auch nicht und bleiben dann bei ihrer *wasweißich* und überschreiten jene Grenze nicht.

Scharlatane jedwegen Couleurs tun das, sonst wären sie ja keine. ^^

Ärzte sind da vermutlich besonders gefährlich und gefährdet, weil sie im Job eh Menschen vollumfänglich behandeln dürfen, wenn die dann auf Alternativ umschwenken.... siehe Hamer, Rath & Co.

Und nun?

LG
Any
 
Die meisten Alternativanbieter tun das auch nicht und bleiben dann bei ihrer *wasweißich* und überschreiten jene Grenze nicht.

Das freut mich, dass die meisten Anbieter der "Alternativen" bei ihren Leisten bleiben. Das macht ihre Behauptungen aber immernoch nicht wahr - was aber nicht Gegensatnd diesen Threads ist - und macht die Handlung der Anbieter, die diese Grenze überschreiten aber immernoch nicht besser. Und vor solchen Anbietern kann/muss gewarnt werden.

Ärzte sind da vermutlich besonders gefährlich und gefährdet, weil sie im Job eh Menschen vollumfänglich behandeln dürfen, wenn die dann auf Alternativ umschwenken.... siehe Hamer, Rath & Co.

Und nun?

Tja, da kann man zum einen Gesetze fordern, mit denen man schneller solchen Scharlatanen habhaft werden kann. Und/oder man kann auch in Foren wioe diesen hier darüber aufklären, dass das Scharlatane sind, warum sie das sind, und warum es besser ist, von derartigen Behandlungen Abstand zu nehmen. Das ist vor allem auch in Foren sinnvoll, wo dann doch auch ab und zu ein Fan von Hamer und co auftaucht. Denn das soll erst Recht nicht unkommentiert hier stehen bleiben.

Und nochmal: Der Anteil der Nicht-Ärzte unter den Scharlatanen (und unter den Anbietern "alternativer Heilmethoden") ist immernoch nicht klein.
 
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