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Bundesregierung: Zivilschutzkonzept spielt Aktivierung der Wehrpflicht durch
Die Wehrpflicht ist in Deutschland nur ausgesetzt - sie kann aber schnell reaktiviert werden. Welche praktischen Konsequenzen das im Katastrophen- oder Angriffsfall hätte, damit beschäftigt sich das neue Zivilschutzkonzept.
Wie verändert sich Deutschland durch eine Katastrophe, was passiert in
einem Angriffsfall? Wie können Menschen geschützt werden,
sich selbst rüsten und welche Schritte leitet die Regierung ein? Um solche Fragen geht es in dem
neuen Zivilschutzkonzept, das das Kabinett am Mittwoch verabschieden will.
In dem Entwurf zum neuen Zivilschutz geht es auch - sehr knapp - darum, was passiert, wenn die
Wehrpflicht, die vor fünf Jahren ausgesetzt wurde, wieder aktiviert würde. Die betreffende Stelle findet sich in einem Unterpunkt des Konzepts des Innenministeriums, in dem es um zivile "Unterstützung der Streitkräfte" für den Fall geht, dass Deutschland etwa im Rahmen von Nato-Einsätzen das Bündnisgebiet an dessen Außengrenzen verteidigen muss.
In dem Streitkräfte-Passus heißt es laut Bericht der Nachrichtenagentur dpa unter dem Stichpunkt Post: "Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet."
Auch an die bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendigen Unterkünfte wird gedacht: In diesem Falle entstehe ziviler "Unterstützungsbedarf der Bundeswehr bei Heranziehungsorganisation und Unterbringungsinfrastruktur". Im Klartext: Zivile Firmen müssten wohl im Rahmen der Musterung und dem Bau oder der Instandsetzung von Kasernen beteiligt werden.