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verfassungsblog.de
Auszug:
Es ist daher
die verfassungsrechtliche Pflicht von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, hier nun – idealerweise konzertiert – voranzuschreiten, konkrete und öffentlich dokumentierte Prüfschritte für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einzuleiten, einen realistischen Zeitplan und eine adäquate Strategie für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die
Christoph Möllers zu Recht eingefordert hat, zu erarbeiten. Zumindest diese Prüfung und dokumentierbare Prüfschritte werden für einen, ggf. auch gerichtlich einklagbaren pflichtgemäßen Ermessensgebrauch zu verlangen sein.
Auch das Bundesverfassungsgericht darf das Verfahren nicht verschleppen
Und auch das Bundesverfassungsgericht hat im Angesicht der Gefahr konkrete Pflichten im Rahmen eines Verbotsverfahrens. Es darf den grundgesetzlichen Schutzmechanismus in dieser existentiellen Frage nicht dadurch unterlaufen, dass dieses Verfahren wie die
Verbotsverfahren der Vergangenheit über viele Jahre hinweg verschleppt wird. Natürlich wird das Verfahren nicht schon 2024 beendet werden können, das Gericht wird mit umfassenden Beweisaufnahmen konfrontiert sein. Aber in dieser Sache, in der die Rechtsstaatlichkeit und damit seine eigene Existenz auf dem Spiel steht, wird es nicht die in den letzten Jahren üblichen vier Jahre deliberieren können."
Mit der Verschleppung ist wohl das NPD Verbot gemeint.
Damit ist klar, wer am Zug ist....
Wir können auf die Straße gehen, aber sie (die Politiker) müssen den A***h hochkriegen und zwar schnell.