Fiona
Sehr aktives Mitglied
Tränendrüsendrückerei!
Wie auch immer. Auf jeden Fall müßte bei "Bewerbung" um eine bezahlbare oder Sozialwohnung ein Einheimischer grundsätzlich Vorrang haben. Erst, wenn kein Einheimischer interessiert ist, dann dürfen F. berücksichtigt werden. Ähnlich wie bei Jobs...
Bei Jobs sind doch die Gesetze bereits so, dass Einheimische bevorzugt behandelt werden müssen und bei Wohnungen liegt die Entscheidung beim Vermieter.