Wie werde ich Obdachlos???

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Übrigens: da wir es ja hier primär von Obdachlosigkeit haben, ein Grundsatzurteil, dass mir eine wunderbare Persönlichkeit anderswo mitgeteilt hat, und das man kennen sollte, wie ich finde, was bei mir bis dato noch nicht der Fall war:

VIII ZR 64/09
Der BGH stellt entscheidend darauf ab, ob das Jobcenter (Sozialamt), das im Rahmen der Daseinsvorsorge hoheitlich tätig wird, als Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB betrachtet werden kann. Nach seiner Auffassung fehlt es an einem der Regelung des § 278 BGB entsprechenden Verhältnis. Denn das Jobcenter agiere nicht nach den Weisungen des Mieters, sondern sei hoheitlich unabhängig von diesem im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig. Deshalb komme eine Zurechnung über § 278 ZPO zu Lasten des Mieters nicht in Betracht.Diese Argumentation beruht offensichtlich auf dem Gedanken, dass § 278 BGB von einer Konstellation privatautonomer Hinzuziehung eines Erfüllungsgehilfen ausgeht (vgl. Grundmann in: MünchKomm BGB, 5. Aufl., § 278 Rn. 42). Von einer solchen privatautonomen Hinzuziehung kann man nach Auffassung des BGH bei dem von sich aus tätig werdenden Jobcenter nicht sprechen.
Im Ergebnis bedeutet das: Der Vermieter muss nach Auffassung des VIII. Zivilsenats die nachhaltig verspäteten Mietzinszahlungen des Jobcenters dulden, ohne sich dagegen wehren zu können.
 
Stimmt.
Und leider gegeneinander anstatt miteinander gegen ein biologisches Feindbild.
Sehe ich genauso. Aber womöglich liegt es ein bisschen daran, dass Frauen nach wie vor mehr Ellenbogen einzusetzen haben, um sich durchzusetzen...?

Ich bin biologisch gesehen ja schon der Größte. *Scherz* :D
 
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