„Barrierefreiheit“ für psychisch erkrankte Menschen spielt beim Abhaken der Checklisten aber keine Rolle – dies wurde bei der irritierten Nachfrage Hagemanns auf eine entsprechende Frage deutlich. Und das kommt auch nicht von ungefähr. „Unter Barrierefreiheit verstehen viele Menschen, wenn ein Eingang ohne Stufen und Hindernisse auch für Rollstuhlfahrer passierbar und eine Behindertentoilette vorhanden ist. Doch Barrieren für psychisch erkrankte Menschen kann man nicht sehen und darum sind sie so schwer erkennbar. Es sind vor allem Kontakt- und Kommunikationsbarrieren, die den psychisch Erkrankten zu schaffen machen“, so Kathrin Roßberg, die als Bereichsleiterin bei der Brücke Schleswig-Holstein einen Workshop unter dem Titel „Barrierefreiheit für psychisch kranke Menschen – was bedeutet das und was gehört dazu“ leitete.