rofrini schrieb:Den Link http://www.drweb.de würde ich für JEDEN Webseitenbastler empfehlen. DA kann man was lernen.
das ist richtig. aber auch wenn du mal gelernt hast, mit einer säge umzugehen, können immer noch sehr unterschiedliche möbel entstehen. und der eine ist mit einem reagal aus brettern und ziegelsteinen zufrieden, der andere wird ohne feine intarsien nicht glücklich.
was die navigationssysteme von websites betrifft, liegt es auch in völliger ermessensfreiheit, wie einer das anlegen möchte. und wenn fragen der usability zu bedenken sind - es entscheidet ja auch jeder selbst mit seinem design darüber, wie er mit "seinen" usern umgeht. ich bin niemand böse, wenn er mit eine zumutung von website vor den latz knallt - ich klicke einfach weiter. es gibt ja mehr als genug gute seiten, und wenn sich jemand an diesen kein beispiel nehmen mag oder den lernaufwand scheut, ist das sein gutes recht.
rofrini schrieb:@jake: Ich habe immer Spaß ! Danke. *Mußte mit entsetzen feststellen das meine Garage leer ist ! Es sind warscheinlich meine Freunde mit den fahrbaren Untersetzern auf Reisen ! *g*
schön für dich? schlimm für dich? wie auch immer: die sätze bezogen sich eindeutig nicht auf dich. aber wer immer sich gemeint fühlen mag, ziehe sich den schuh an
rofrini schrieb:Jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet muß ein Impressum enthalten. Ob darunter auch private Websites fallen, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert. Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.
heut noch gehört uns deutschland, morgen die ganze welt ... aber bis dahin gelten sogar für websites unterschiedliche nationale gesetzgebungen. der "mediendienstestaatsvertrag" hat für österreich keine geltung, er ist für websites, die hier entstehen, völlig unerheblich. welche regeln hier gelten, kann eh jeder leicht per gugel anhupfen... und der link auf die wk-angaben reicht allemal sogar für die strengeren erfordernisse der e-commerce-regelungen. was im www allerdings eine "private" site sein mag? reicht es schon, dass sie so so ausschaut, dass eh keiner hinschaut? jedenfalls, wenn schon legal, dann at-legal im falle des zwergals ... wobei natürlich dann auch noch hinzukommt, dass der server ja irgendwo stehen kann und die frage des physischen serverstandorts, der standort des unternehmens des serverbetreibers, der auf der anderen seite der erdkugel liegen kann noch zwei zusätzliche erwägungen darstellen, die für eine erschöpfende rechtliche betrachtung nötig wären. und die kommt nie und nimmer zu einem eindeutigen ergebnis ... vermutlich nicht mal hinsichtlich der zuständigkeit eines gerichts. darum geht ja im www auch vieles ungestraft durch
und so weiter, ich hab besseres zu tun...
alles liebe, jake
und so weiter...