Was können wir da tun?

seit wann muss jemand einverstanden sein, wenn der andere Partner sich scheiden lassen will?

Ich weiss ja nicht wo du wohnst, aber in D reicht es aus 1 Jahr getrennt zu leben um eine Scheidung einzureichen, und alles andere, Besuchsrecht mit dem Kind kann ja wohl vor Gericht geklärt werden.
 
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Sicher, aber dass das Kind darunter leiden wird, wenn alles Gerichtlich geregelt werden muss ist auch klar.
Bei meiner Cousine war das damals so und das war echt die Hölle...

Genau das wollten wir ja verhindern...

Grüße

Rosenmädchen
 
Mir ist nicht ganz klar, worum es im grunde geht.
Rosenmädl, lebt ihr zusammen?
Hast du ihn kennen gelernt, nachdem er von seiner Ehefrau getrennt lebte oder schon während der Ehe?
Wer drängt auf Scheidung? Dein Partner oder du?
Wenn du ihn liebst, dann kannst du mit ihm auch zusammenleben, ohne daß er geschieden ist.
Mir kommt so vor, als ob die Probleme dadurch entstanden sind, weil du ihn für dich haben willst.
Wenn die Ehefrau deines Freundes eine Zicke ist, dann laßt sie halt und lebt euer gemeinsames Leben - auch ohne Scheidung.
Liebe Grüße
Mondina
 
Rosenmädl schrieb:
Sicher, aber dass das Kind darunter leiden wird, wenn alles Gerichtlich geregelt werden muss ist auch klar.
Bei meiner Cousine war das damals so und das war echt die Hölle...

Genau das wollten wir ja verhindern...

Grüße

Rosenmädchen
Lieber ein Gerichtsurteil, als ein unglaubwürdiges hin und her.

Ich kenne auch so einen, "lieber nichts tun, bloss keinen Streit, die Kinder werden schon einmal merken wer das bessere Elternteil ist". Nach zehn Jahren ist klar, das war der falsche Weg, aber er lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
 
Hallo, Rosenmädel,

meiner Meinung nach hängt Dein Partner noch immer an seiner Frau....
Wer sich nicht endgültig trennt von seinem Partner, will sich gar nicht trennen und nutzt den neuen Partner (Dich) ziemlich gut aus, weil er weiss, dass Du ihn nicht verlieren willst!

Ich kann Dir leider nichts anderes mitteilen, aber so ist es.
Die Scheidung ist eine Sache und das Kind die andere.
Letztendlich hat seine Ex nicht zu bestimmen, ob er sein Kind sehen darf oder nicht, das entscheidet das Gericht.

Die Exfrau will sich nicht rächen, aber sie gönnt Dir nicht das Glück und ihm auch nicht, da sie selber nicht glücklich ist.

Setze Deinem Partner eine Frist, wenn er Dich liebt, wird er sich scheiden lassen.
Wenn nicht: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Du leidest viel mehr, als Du es zugeben bereit bist, weil Du ihn noch "beschützt"...Wer beschützt Dich????? Hast Du kein recht auf klare Fronten????

LG
Maike
 
Hallo !

Also nach 3 Jahren getrennten wohnens kann die ehe geschieden werden auf antrag, wobei dein lebensgefährte eine aussereheliche beziehung führt mit dir.
lies mal nach: "was tun, wenn es zur scheidung kommt" von dr.helene klaar, gratis zu erhalten bei div. beratungsstellen.
von derselben autorin ist ein zu kaufendes buch zu erhalten.

über die besuchszeiten usw entscheidet das pflegschaftsgericht, darin sind auch urlaubszeiten enthalten.

wo ein wille ist, da ist ein weg- und umgekehrt: wo der weg ist, da liegt die kraft u. die sicherheit u. das vertrauen.

maktub
 
ein tipp, den ich mir irgendwo hier im forum abgeguckt habe (hat geholfen): schreib auf einen zettel auf, was DU dir von ihr wünschst (von wegen "lass uns in ruhe", "finde deinen eigenen weg", "wünsch dir alles gute"). dann steck ihn irgendwo hin, wo ihn keiner findet. warte und es passiert von selbst.

wünsche dir alles gute!
mina
 
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dass du entschlossenheit für magie hältst, wirft ein trauriges licht auf dich. aber du bist halt ein trauriger kerl.

das, was da passiert, wenn man einen zettel macht, ist nicht magie, sondern eine schule für den eigenen willen, etwas zu verändern. wer das einmal gemacht hat, braucht es nie wieder. denn wer ehrlich ist, weiss, dass es nicht der zettel war, sondern die eigene stimme, die sich endlich mal erhoben hat. wenn man lange zeit jemanden kennt, mit dem man nicht kommunizieren kann (es gehören immer zwei dazu), dann ist es durchaus legitim, eine andere sprache zu sprechen. und im besten fall braucht man danach nie wieder zettel und stift...!

es ist vergleichbar mit eselsbrücken, spickzetteln für eine klassenarbeit (wobei die gewissheit, dass sie in der hosentasche stecken, reicht, um deren inhalt zu wissen). wenn es prothesen gibt für beinamputierte... dann ist auch ein zettel für andere unzulänglichkeiten angebracht! auch wenn man den defekt nicht sieht.

und du, reinhold, scheinst voll zu sein mit defiziten. ich bin mal gespannt auf deine heilung...

mina
 
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