Ablehnung heißt einfach nur, dass man etwas nicht will.
Widerstand ist nur nötig, wenn einem jemand etwas aufdrücken möchte, was man nicht will.
Man lehnt nicht nur ab, was man nicht annehmen will, sondern auch, was man gerne annehmen wollte, es aber nicht darf, kann oder soll.
Ist die Ablehnung unbegründet, so bleibt offen, inwieweit sie freiwillig oder unfreiwillig bzw. notwendigerweise geschieht.
Und: Ob dem Abgelehnten gegenüber ein Widerstand nötig ist, kann sowohl objektiv von den äußeren Faktoren als auch von der individuellen - ggf. situationsbedingten - Befindlichkeit des Ablehnenden abhängen. Selbstverständlich muss ein gewaltsames Aufdrängen mit entsprechender Vehemenz beantwortet werden. Andererseits jedoch kann aus realistisch-objektiver Sicht ein Widerstand auch relativ unverhältnismäßig, also unnötig und unbegründet sein, z.B. dann, wenn von den Beteiligten die Sachlage falsch eingeschätzt wird oder beim Ablehnenden subjektive, psychologische Ursachen dafür vorliegen. Es kann z.B. eine neutrale und unverbindliche Unterbreitung schon als ein aggressives Aufdrängen empfunden werden, woraufhin eine entsprechend heftige Reaktion erfolgt.