Du schwurbelst wohl lieber, statt meine Frage zu beantworten...
Wow, Deine Antwort ist so beschämend einfältig, dass ich nicht sicher bin, ob Du an einer ausführlichen Erläuterung überhaupt Interesse haben kannst.
Ich versuche es trotzdem:
Wie Tarbagen schon schrieb, die Studienregistrierung ist gratis bis relativ günstig - auch bei der europäischen Studiendatenbank (EudracCT) fallen für die Registrierung keine Gebühren an.
Die Kosten für das behördliche Prüfverfahren können, je nach Art und Umfang, zwischen € 4.000,- und €17.000,- liegen (siehe z.B.: §4a der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz; PEI-KostVO)
Die Zulassungskosten unterliegen, je nach Art des Arzneimittels und Zulassungsumfang, erheblichen Spannbreiten (siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/amgkostv/anlage.html).
Homöopathische Arzneimittel unterliegen nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie die übrigen Arzneimittel (AMG, § 38). So müssen die meisten homöopathischen Stoffe nicht zugelassen, sondern registriert werden. Diese Registrierung erfolgt durch dasBfArM.
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/_node.html
Die
Registrierungskosten sind erheblich niedriger als jene eines Zulassungsverfahrens (siehe auch hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/amgkostv/anlage.html).
Holla die Waldfee, möchtest Du damit sagen, dass
Studien aus dem esoterischen Bereich (
bitte um Erläuterung, was Du damit genau meinst) grundsätzlich nicht auf ethische Aspekte im Umgang mit ProbandenInnen/PatienteInnen angeschaut werden sollen? Alle? Oder nur die, die bis jetzt auch nicht dazu verpflichtet waren?
Es braucht ohnehin nicht jede Studie zwingend ein Ethikkommissionsvotum.
http://flexikon.doccheck.com/de/Ethikkommission
Die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren für klinische Studien mit Arzneimitteln sind in § 42 Arzneimittelgesetz (AMG) und der GCP-Verordnung (GCP-V), mit Medizinprodukten in § 22 Medizinproduktegesetz (MPG) und der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKVP) geregelt.
(...)
Im Falle einer nicht-interventionellen Studie (NIS, Anwendungsbeobachtung) gilt eine solche zustimmende Bewertung zwar nicht rechtlich bindend, wird aber von Seiten des BfArM und PEI in den Empfehlungen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Anwendungsbeobachtungen empfohlen. Die Prüfung durch die Ethikkommission dient dabei vorrangig dem gesundheitlichen und rechtlichen Schutz des Patienten oder Probanden
(...)
Auch für alle Forschungsvorhaben am Menschen mit Produkten, die nicht unter die Regelungen des AMG oder des MPG fallen - wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika - stellt der Prüfarzt bei seiner zuständigen Ethikkommission einen Antrag auf berufsrechtliche Beratung.