Sonne25
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 23. Februar 2012
- Beiträge
- 6.011
Die von dir aufgezählten Situation @Angelika-Marie kann man (so schwer sie auch für dich persönlich sein mögen) nicht mit jener der Ärztin vergleichen.
Sie wurde um ihr Leben bedroht und von den Behörden im Stich gelassen. In diesem Zusammenhang betrachte ich es nicht als üble Nachrede und Verleumdung oder einem bloßen "nicht verstanden werden".
Die Sache mit deinem Hund beispielsweise, hier liegt ein Gesetz vor, ob sinnvoll oder nicht sei dahingestellt. Aber ich sehe hier keinen Fall von Verleumdung. "Lediglich" eine Anzeige, die deinerseits nicht gerechtfertigt ist.
Sie wurde um ihr Leben bedroht und von den Behörden im Stich gelassen. In diesem Zusammenhang betrachte ich es nicht als üble Nachrede und Verleumdung oder einem bloßen "nicht verstanden werden".
Die Sache mit deinem Hund beispielsweise, hier liegt ein Gesetz vor, ob sinnvoll oder nicht sei dahingestellt. Aber ich sehe hier keinen Fall von Verleumdung. "Lediglich" eine Anzeige, die deinerseits nicht gerechtfertigt ist.