Vergewaltigung - ein Nein ist kein Nein

Ich sehe in dieser allgemeinen Aussage, die ich machte, kein OT.
Aber wenn du denkst, es ist ein OT, dann melde es bitte, weil @Walter jetzt strenger bei OTs ist.
 
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"Vielleicht ist es zynisch, aber wer in den letzten Wochen den Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink beobachtet hat, überrascht der Ausgang nur bedingt. Und trotzdem ist er natürlich ein Schlag in die Magengrube. Für Lohfink selbst. Und für alle anderen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Am Ende des heutigen Prozesstages wurde Gina-Lisa Lohfink, die zuvor zwei Männer aufgrund einer Vergewaltigung angezeigt hatte, wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 250€ verurteilt.

Das ist doppelt fatal, einmal für die Einzelperson (und allein das sollte schlimm genug sein), aber dann auch darüber hinaus als gesellschaftliches Zeichen: Sexualisierte Gewalt wird eh bereits nur sehr selten zur Anzeige gebracht. Neben den Gründen, die bisher dazu führten nicht anzuzeigen, kommt nun noch die offensichtliche Gefahr bei einer abgewehrten Anzeige zurück verklagt zu werden. Bei den katastrophalen Verurteilungsquoten für Vergewaltiger lassen sich die Konsequenzen leicht ausmalen."
http://maedchenmannschaft.net/wie-sieht-vergewaltigungskultur-aus-genau-so/

Nein, es ist überhaupt nicht fatal, dass man Leute wegen übler Verleumdung (hier sogar in den Medien, so dass man in ganz Deutschland zum Verbrecher gemacht wird) anzeigen kann, und dass ein Gericht einem dann auch recht gibt, wenn die Beweislage entsprechend ist.

Fatal ist es im Gegenteil wenn Politik und Medien ohne echte Kenntnis der Sachlage über zuvor freigesprochene Personen "richten".

Fatal wäre es auch, wenn man auf einmal schuldig sein soll, bis man seine Unschuld bewiesen hat.
Wobei das in dem Fall sogar bewiesen ist, es interessiert aber manche offenbar nicht.

Nebenbei kann es auch Frauen treffen, denen ungerechtfertigterweise etwas vorgeworfen wird, auch in Bezug auf Sexualität.

Ich freue mich hier über den Erhalt des Rechtsstaates.
 
magnolia schrieb:
Ich kann nur sagen, dass man im Zweifelsfall dem Opfer Recht geben sollte.


Dann ist es immer noch das mögliche
Opfer..
Und gottlob gibts die Verfassung.

Befangenheit hat, so sehr auch nachvollziehbar, bei Gericht nix zu suchen.


Oh
Sehe gerade Aussage gegen Aussage.
Heikles Ding.
Werd mich wohl mal intensiver damit befassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

aus diesem Link:
"Das Video dauert 28 Sekunden, eine apathisch wirkende Frau beim Sex mit zwei Männern, sie sagt immer wieder "Nein" oder "Hör auf"....

Die Staatsanwältin hat die Männer vor Gericht gebracht, weil sie Lohfink filmten und eine Sequenz gegen den Willen der Frau ins Netz stellten....

Ihr Verteidiger hat zahlreiche Anträge gestellt, unter anderem will er eine junge Frau als Zeugin hören, die eine Beziehung mit dem mehrfach vorbestraften Sebastian C. hatte, einem der beiden jungen Männer aus dem Video. Er war VIP-Betreuer in einem Berliner Club, seine Ex-Freundin erzählt von Gewalt, Drogen und nicht einvernehmlichem Sex während ihrer Beziehung, Sebastian C. sei "ein Tier" gewesen... "

Selbst wenn es keine eindeutige Vergewaltigung gewesen sein soll, ist es doch strafbar, eine Frau beim Sex zu filmen und gegen den Willen der Frau ins Netz zu stellen....oder nicht?

Haben wohl die Beschuldigten einen besseren Anwalt gehabt?
 
aus diesem Link:
"Das Video dauert 28 Sekunden, eine apathisch wirkende Frau beim Sex mit zwei Männern, sie sagt immer wieder "Nein" oder "Hör auf"....

Die Staatsanwältin hat die Männer vor Gericht gebracht, weil sie Lohfink filmten und eine Sequenz gegen den Willen der Frau ins Netz stellten....

Ihr Verteidiger hat zahlreiche Anträge gestellt, unter anderem will er eine junge Frau als Zeugin hören, die eine Beziehung mit dem mehrfach vorbestraften Sebastian C. hatte, einem der beiden jungen Männer aus dem Video. Er war VIP-Betreuer in einem Berliner Club, seine Ex-Freundin erzählt von Gewalt, Drogen und nicht einvernehmlichem Sex während ihrer Beziehung, Sebastian C. sei "ein Tier" gewesen... "

Selbst wenn es keine eindeutige Vergewaltigung gewesen sein soll, ist es doch strafbar, eine Frau beim Sex zu filmen und gegen den Willen der Frau ins Netz zu stellen....oder nicht?

Haben wohl die Beschuldigten einen besseren Anwalt gehabt?

Soweit ich weiß, sind sie dafür auch verurteilt worden.

Naja, laut diesem Link war das nicht nur ein Film mit 28 Sekunden, sondern mehrere Filme über zehn Minuten, wo Gina-Lisa Lohfink nicht nur apathisch am Bett liegt, sondern alles mögliche macht, reden, tanzen, am Computer sitzen, telefonieren, der Gutachter vom Gericht meint, das kann man nicht, wenn man k.o. Tropfen genommen hat.
 
Selbst wenn es keine eindeutige Vergewaltigung gewesen sein soll, ist es doch strafbar, eine Frau beim Sex zu filmen und gegen den Willen der Frau ins Netz zu stellen....oder nicht?
Dafür haben sie meines Wissens auch eine Rüge von der Richterin kassiert und das Video wurde aus dem Netz genommen, was natürlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, wenn sowas einmal im internet landet, kriegst Du es nicht mehr raus. Aber das alleine bringt noch niemanden hinter Gittern.
 
Dafür haben sie meines Wissens auch eine Rüge

Nicht nur eine Rüge, die Typen landen ebenfalls vor dem Richter - nur eben nicht wegen Vergewaltigung.

Aus dem von Loop einstellten Link:
Die Staatsanwältin hat die Männer vor Gericht gebracht, weil sie Lohfink filmten und eine Sequenz gegen den Willen der Frau ins Netz stellten. Das Verfahren wegen Vergewaltigung dagegen hat sie eingestellt,
 
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Nein, es ist überhaupt nicht fatal, dass man Leute wegen übler Verleumdung (hier sogar in den Medien, so dass man in ganz Deutschland zum Verbrecher gemacht wird) anzeigen kann, und dass ein Gericht einem dann auch recht gibt, wenn die Beweislage entsprechend ist.

Fatal ist es im Gegenteil wenn Politik und Medien ohne echte Kenntnis der Sachlage über zuvor freigesprochene Personen "richten".

Fatal wäre es auch, wenn man auf einmal schuldig sein soll, bis man seine Unschuld bewiesen hat.
Wobei das in dem Fall sogar bewiesen ist, es interessiert aber manche offenbar nicht.

Nebenbei kann es auch Frauen treffen, denen ungerechtfertigterweise etwas vorgeworfen wird, auch in Bezug auf Sexualität.

Ich freue mich hier über den Erhalt des Rechtsstaates.

Ich stimm Dir da zu und was auch nicht ausser Acht gelassen werden kann ist, dass Frauen die aus welchen Gründen auch immer, ungerechtfertigte Anschuldigungen tätigen oder diese sogar zur Anzeige bringen - gerade im heiklen Bereich Vergewaltigung - schaden anderen Frauen genauso. Ich verurteile das aufs Schärfste und hoffe, dass dieses Urteil ein dahingehendes Zeichen setzt.

Denn in diesem Fall sind sie genauso Täter und missbrauchen. und das führt erstmal zu Ungläubigkeit, in Fällen wo es tatsächlich Missbrauch gab und zu Fragen, ob denn tatsächlich ein Verbrechen stattgefunden hat. 'a la jaja, kennt man ja auch diese Fälle....
 
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