Vatikan wie reich ist Rom??????????

21% Kirchensteuerabzug, und das bei niederem Einkommen, das Netto lag bin den 1200,- Sfr.
Hallo Luzifer,
wenn man den ganzen Tag Zahlen vor Augen hat
(:) so stell ich mir dich vor)
kann es schon sein, dass einem ein klizekleiner Fehler unterläuft.
Kann es nicht sein, dass die Kirchensteuer 1x jährlich gezahlt wird,
und du gerade den Lohnzettel vom Monat des Abzuges gesehen hast?

LG
v
Olga
 
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Schalom Baron

Danke für die Ergänzungen

22 Prozent auf die Einkommenssteuer bei 1200 Einkommen, berechnet im ziemlich Teuren Kanton Luzern (man zahlt nicht überall gleich viel Steuern), mit einem Steuersatz von 4.5 Prozent, ohne dass noch alle Möglichen Abzüge gemacht werden (ist man einigermassen helle zahlt man für 1200 Einkommen etwa 0 Franken + 50 sfr Kopfsteuer) sind das 142 und ein paar Zerquetschte im Jahr

mfg

FIST
 
Nachtrag
http://www.ag.ch/steueramt/de/pub/angebote/steuerberechnungen/steuerberresultat.cfm
berechnet im realtiv billigen Kanton Aargau,mit der Vatikanischen *gg* Kirche.... 41.4 sFr (im Jahr) bei 1200 Einkommen pro Monat
mfg
FIST
Hallo FIST,

alle Achtung, du kennst dich aus!

Sag mal, ziehen einige Kantone auch bei juristischen Personen
wie Unternehmen Kirchensteuer ein?

Was ich noch gelesen habe: in einigen Kantonen soll die Kirchensteuer
unabhängig von der eigenen Religionszugehörigkeit eingezogen
werden. So das z.B. Muslime Steuern an die RKK abführen
müssten.

Was kannst du dazu sagen?

Danke im voraus

Le Baron
 
und ob ich mich auskenne

... ich geh auf www.google.ch, gebe Kirchensteuer ein und Klick auf den ersten Link der "offiziell" aussieht, klick auf dieser Seite ein bischen Rum, finde ein Formula zum eingeben des Einkommens um Ausrechnen der Jahressteuer und schon hab ich das Resulat :escape:

Das andere kenne ich halt von meiner eigenen Steuererklährung...als Schweizer kennt man das halt, ob man nun draus kommt oder nicht... alle Jahre wieder zerbricht man sich den Kopf über einem Mehrseitigen Bogen, schlirgt und streicht und rechnet und zermürbt sich, durchstreicht noch mals, rechnet nochmals, schaut nochmals im Begleitheft und endlich denkt man, das man so weit ist und wills rein schreiben, da merkt man, dass man anstelle des Probebogen den Reinbogen völlig zerkritzelthat, das man so generft wird, dass man das ganze dann einfach weg schmeisst und sich vom Staat einschätzen lässt *gg*

will also heissen

http://www.baselland.ch/docs/fkd/steuern/jur-pers/staats_kirche.htm

mfg

FIST

(Ps: heute ist nicht mehr die Frage : was weis ich?, sondern : wie komme ich zu Information)
 
Interessante Regelung

Die Kirchensteuer der juristischen Personen wird auf Grund des Kirchengesetzes,
§ 8 bzw. 8 b, erhoben (vgl. SGS 191). Nach dieser Verordnung ist die
Gesellschaft als solche kirchensteuerpflichtig. Dabei kann es nicht darauf
ankommen, ob Ihre Aktionäre oder Anteilsinhaber einer bestimmten Religion oder
Konfession angehören oder nicht.


Von einer Trennung von Kirche und Staat kann man in der Schweiz nun
wirklich nicht reden. Die "Gesellschaft als solche" sei "kirchensteuerpflichtig".
Aha.

Deutschland ist auch nicht gerade mein Ideal. Zwar kann ich durch Kirchenaustritt
jede weitere finanzielle Belästigung durch meine Kirche beenden.

Und mir als Atheisten bereitet so ein Austritt auch keine Probleme.

Aber effektiv wird hier mein Entzug der finanziellen Unterstützung meiner
Kirche durch diese mit Exkommunion bestraft! Wo steht geschrieben, dass
nur die Menschen einer Kirche angehören dürfen, welche diese finanziell
unterstützen?

So gesehen bin ich strikter Verfechter einer ganz klaren Trennung von Staat
und Kirche, eines völlig laizistischen Staatsmodells.

Gruss
LB
 
So gesehen bin ich strikter Verfechter einer ganz klaren Trennung von Staat
und Kirche, eines völlig laizistischen Staatsmodells.

Dann sollte aber nicht der Staat die "Kirchensteuer" einheben, oder? In Ö wird das von jeder einzelnen Pfarrgemeinde selbst gemacht. Soweit ich weiss führen die aber Exekution wenn nicht gezahlt wird - noch immer?
 
Dann sollte aber nicht der Staat die "Kirchensteuer" einheben, oder? In Ö wird das von jeder einzelnen Pfarrgemeinde selbst gemacht. Soweit ich weiss führen die aber Exekution wenn nicht gezahlt wird - noch immer?

so weit ich weiß ja, aber mittlerweile können menschen die nicht sehr viel einkommen haben, oder sogar unter dem sogenannten existenzminimum leben, sich von der kirchensteuer befreien lassen, oder sie müssen zumindest alle paar monate mal eine art lohnzettel bringen, wo sie dann eingestuft werden und nur einen kleinen beitrag zahlen.

alleine das war für mich ein grund aus der kirche auszutreten, ich bezahl doch nicht für eine institution in die ich ohnehin nicht gehe.
 
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