Hi Uranie,
eamanes RA hat vollkommen Recht,er darf das nicht und wenn es 100x seine Wohnung ist.
In Dtld gilt der Ehewohnsitz,egal ob der gemietet ist,Eigentum ist,oder einem der Ehepartner gehört,solange als GEMEINSAMER Wohnsitz,bis ein Partner sich eine neue Wohnung gesucht hat. Dafür können vom Gericht Fristen festgelegt werden.
Normalerweise muss der "Inhaber" der Wohnung den anderen Partner schrftlich auffordern die Wohnung zu verlassen. Frist sind 6-8Wochen.
Selbst wenn es,wie in eamanes Fall Eigentum des Partners ist,bzw. Familieneigentum.
Während dieser Frist darf dem anderen Partner der Zutritt und das leben in der Wohnung nicht verwehrt werden.
Sollte der Partner dies versuchen,kann der andere Partner finanz. Etschädigung verlangen,weil er z.B im Hotel wohnt.Zusätzlich gibt es dafür Strafen,bzw. die Polizei sorgt dann für ungehinderten Zutritt.
Nach Ablauf der Frist,muss begründet werden,warum noch nicht ausgezogen worden ist,.....falls es Probleme gibt,wird die Frist vom Gericht verlängert.
ich hatte das Spiel mit meinem letzten Ehemann,in MEINER Wohnung,daher kenne ich mich bzgl. dieses Themas 1a aus,....


LG Degna