So verzweifelt

  • Ersteller Ersteller Löwenmutter_Maxeme
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Liebe Eamane 9876,
das hört sich alles sehr wirr an. Du solltest erst einmal sämtlichen Kontakt zu ihm und seiner Sippe abbrechen (Nummern blockieren, geg. Post ungeöffnet wieder zurück), damit du zur Ruhe kommst. Die gesammte Kommunikation lässt du vorerst nur über deinen Anwalt laufen. Sorry, aber wer sich während der Ehe schon anderweitig umsieht, ist es nicht wert. Egal wieviel er jammert. Entweder kann er nicht alleine sein oder er sucht einen "Puffer", an dem er seinen Frust ablassen kann (und auch bei seinen Eltern aus der Schusslinie ist).
An deiner Stelle würde ich mir eine Wohnung suchen (kaufen kannst du später noch - dann ist der Kopf auch frei), damit du deine Kinder zu dir holen kannst. Ziehe ganz klar eine Grenze - bis hierher und nicht weiter. Wünsche dir ganz viel Glück.
Liebe Grüße
Einhorn
 
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Liebe @eamane9876!

@Tugendengel : der Vorbesitzer war nicht korrekt im Grundbuch kein Kauf eingetragen worden. Immobilienmaklern hat es mir extra gesagt. Danke für den Hinweis.

Herzlichen Dank für Dein bestätigendes Feedback.

Dass ich u. a. geschrieben hatte,

In Bezug auf jene Wohnung von Dir liegen also mindestens gleich 3 Warnungen in Deiner großen Tafel, die ich persönlich nicht auf die leichte Schulter nehmen würde.

hing ja damit zusammen, dass im Zusammenhang mit dem von Dir geplanten Wohnungskauf gleich 2 mal der zur Vorsicht und Obacht mahnende Fuchs (14) und die nicht selten destruktive Sense (10) aufgetaucht ist:

Der Ring (25), der für den Kaufvertrag als solches stehen kann, liegt an 34. Stelle in Deiner großen Tafel und damit im Haus der Fische, denen die Ziffer 34 zugeordnet ist.

Aus diesen beiden Karten lässt sich wiederum - wie oben von mir beschrieben - zusätzlich auch noch eine verdeckte Karte ermitteln, und zwar: 25 + 34 = 59. Eine Ziffer 59 gibt es im Lenormand jedoch nicht, weshalb von dieser Summe noch einmal die Quersumme gebildet wird, also 59 => 5 + 9 = 14.

Die Ziffer 14 ist allerdings einer der im Lenormand problematischsten Karten zugeordnet, und zwar der Karte des Fuchses.

Hinter dem Vertrag in Deiner großen Tafel, also hinter dem Ring (25), liegen also zusätzlich noch die Karten der Fische (34) und des Fuchses (14).

In Kombination mit dem problematischen Fuchs (14) könnte bezüglich des von Dir anvisierten Kaufvertrages (Ring, 25) in finanzieller Hinsicht (Fische) jedoch etwas “falsch“ (Fuchs) laufen, also anders als von Dir geplant.

Hinzu kommt schließlich auch noch die Karte der Sense (10), die mit ihrer scharfen Spitze direkt auf die von Dir anvisierte Wohnung (Haus) gerichtet ist, wodurch abermals eine Warnung (Sense als Warnkarte) ausgesprochen werden kann, die Wohnung nicht vorschnell (Sense) zu kaufen, sondern diese gründlichst auf den Prüfstand zu stellen, insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle verdeckte Mängel und Schäden (Sense als Karte der Beschädigungen).

Jetzt hast Du ja selbst erfahren, was auf Grund eben jenes verdeckt auftauchenden doppelten Fuchses (14) noch im Hintergrund Deines geplanten Wohnungskaufes "lauerte" (Fuchs) und bist deshalb - und das ist das Gute - erfreulicherweise auch nicht in irgendeine rechtliche "Falle getappt" (Fuchs).

Deine Überprüfung durch Fachleute hat sich im Ergebnis also auf jeden Fall schon einmal gelohnt, findest Du nicht?

Ich verstehe Deinen Hinweis so, dass Du - jedenfalls unter den bislang in rechtlicher Hinsicht gegebenen Umständen - also selbst überhaupt nicht rechtlich wirksam Eigentum an der Wohnung erlangen könntest. Habe ich das richtig verstanden?

Wie soll es mit der nunmehr aufgetauchten rechtlichen Problematik in Bezug auf Deine anvisierte Wohnung denn jetzt weitergehen? Schaust Du Dich jetzt weiter nach einer alternativen Wohnung um?

Liebe Grüße
 
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Liebe @eamane9876!



Herzlichen Dank für Dein bestätigendes Feedback.

Dass ich u. a. geschrieben hatte,



hing ja damit zusammen, dass im Zusammenhang mit dem von Dir geplanten Wohnungskauf gleich 2 mal der zur Vorsicht und Obacht mahnende Fuchs (14) und die nicht selten destruktive Sense (10) aufgetaucht ist:







Jetzt hast Du ja selbst erfahren, was auf Grund eben jenes verdeckt auftauchenden doppelten Fuchses (14) noch im Hintergrund Deines geplanten Wohnungskaufes "lauerte" (Fuchs) und bist deshalb - und das ist das Gute - erfreulicherweise auch nicht in irgendeine rechtliche "Falle getappt" (Fuchs).

Deine Überprüfung durch Fachleute hat sich im Ergebnis also auf jeden Fall schon einmal gelohnt, findest Du nicht?

Ich verstehe Deinen Hinweis so, dass Du - jedenfalls unter den bislang in rechtlicher Hinsicht gegebenen Umständen - also selbst überhaupt nicht rechtlich wirksam Eigentum an der Wohnung erlangen könntest. Habe ich das richtig verstanden?

Wie soll es mit der nunmehr aufgetauchten rechtlichen Problematik in Bezug auf Deine anvisierte Wohnung denn jetzt weitergehen? Schaust Du Dich jetzt weiter nach einer alternativen Wohnung um?

Liebe Grüße
Vielen Dank für dein Feedback. Den Fehler des Verkäufers kann man bei meinem Kauf jetzt "ausbügeln". Ich hab einen tollen Rechtsanwalt an meiner Seite, der den Kaufvertrag aufsetzt. Immer vorausgesetzt, dass der Verkäufer mein Angebot annimmt (von dem ich ausgehe ;-).
 
Immer vorausgesetzt, dass der Verkäufer mein Angebot annimmt (von dem ich ausgehe ;-).

Und wann in etwa wirst Du diesbezüglich mit einer Rückantwort des potentiellen Verkäufers rechnen können?

Bei Dir spielt ja insbesondere auch die Zeit einen großen Faktor, damit Du schnell wieder aus dem vorübergehenden Gästezimmer Deiner Freundin ausziehen kannst.

Was wäre denn, wenn der Verkäufer noch mehr Geld verlangen würde, als Du ihm bislang angeboten hast?

Auch diesbezüglich bleibe ich angesichts der von mir beschriebenen Karten noch skeptisch ...
 
Update: Wohnung war gestern bestreits verschlossen. Darf er nicht. Gespräch mit ihm endete im Streit. Beschimpfungen seiner Mutter gegenüber mir (sms). Meinen Anwalt kontaktiert. Kaufanbot für die Wohnung unterschrieben. @Tugendengel : der Vorbesitzer war nicht korrekt im Grundbuch kein Kauf eingetragen worden. Immobilienmaklern hat es mir extra gesagt. Danke für den Hinweis. Mein Mann hat mir gesagt er will die einvernehmliche Scheidung nicht. Gestern. Keine Ahnung was er heute oder morgen möchte. Ich konzentriere mich auf mein Leben mit meinen Jungs


Ist die Wohnung auf seinen Namen - oder auf euer beider Namen?

Wenn auf nur auf seinen Namen - dann hast du rechtlich schlechte Karten...ich nehme an du hast nicht nichtmal
einen Mietvertrag - oder? Weil die Wohnung in seinem Elternhaus ist ?
 
Ist die Wohnung auf seinen Namen - oder auf euer beider Namen?

Wenn auf nur auf seinen Namen - dann hast du rechtlich schlechte Karten...ich nehme an du hast nicht nichtmal
einen Mietvertrag - oder? Weil die Wohnung in seinem Elternhaus ist ?
es ist seine wohnung in seinem elternhaus. Er darf das nicht, hat mir mein Rechtsanwalt gestern bereits gesagt.
 
Und wann in etwa wirst Du diesbezüglich mit einer Rückantwort des potentiellen Verkäufers rechnen können?

Bei Dir spielt ja insbesondere auch die Zeit einen großen Faktor, damit Du schnell wieder aus dem vorübergehenden Gästezimmer Deiner Freundin ausziehen kannst.

Was wäre denn, wenn der Verkäufer noch mehr Geld verlangen würde, als Du ihm bislang angeboten hast?

Auch diesbezüglich bleibe ich angesichts der von mir beschriebenen Karten noch skeptisch ...
Ich hab mir zwischenzeitlich eine Kurzzeitmiete genommen. Bis Mitte Juni, damit ich mit meinem Sohn wieder zusammen sein kann. Ich gehe von einer Zusage bis Ende dieser Woche aus (DO ist Feiertag bei uns in Sbg). Ich hab nicht den vollen Preis geboten für die Wohnung, sondern darunter. Rein theoretisch kann er ablehnen, dass wird er lt Maklerin nicht. Sie hat weitere Besichtigungen bereits abgesagt und ist zuversichtlich dass er mein Angebot annimmt.
 
Liebe Eamane,
falls du und dein Mann keine Gütertrennung vereinbart habt, steht ihm wertmäßig (in Geld) die Hälfte deiner neu gekauften Wohnung zu. Den genauen Background solltest du mit einem Scheidungsanwalt besprechen. Du machst deinem (noch) Mann damit, unter Umständen, ganz unfreiwillig ein Geschenk!!!
Liebe Grüße
Einhorn
 
Also kein gültiger Mietvertrag - der nachweist - dass du dort ebenfalls berechtigte Mieterin bist.
Denn dann könntest du sofort die Polizei holen - und er muss dir Zugang zu der Wohnung gewähren..
So wird es ein langr Weg - und für den Rechtsanwalt ein sehr lukrativer ...
 
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Liebe Eamane,
falls du und dein Mann keine Gütertrennung vereinbart habt, steht ihm wertmäßig (in Geld) die Hälfte deiner neu gekauften Wohnung zu. Den genauen Background solltest du mit einem Scheidungsanwalt besprechen. Du machst deinem (noch) Mann damit, unter Umständen, ganz unfreiwillig ein Geschenk!!!
Liebe Grüße
Einhorn
Liebes Einhorn, hab ich schon. Stimmt so nicht, da man nachvollziehen kann, dass ich das Geld bereits vor meiner Ehe hatte (in Form von meinem Haus). DAS war eines der ersten Dinge die ich abgecheckt habe *yes* :-D
 
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