KingOfLions
Sehr aktives Mitglied
Als Schwachsinn würde ich es eher bezeichnen, einen Beitrag zu schreiben ohne den verlinkten Artikel gelesen zu haben und reflexartig drauf los zu beissen sobald einem ein Reizwort unter die Nase gehalten wird.
Die Schweden machen damit etwas, was in Österreich schon seit 2016 gilt - nur hat da niemand laut aufgeschrieen weil die Fake-News-Maschine darauf nicht angesprungen ist.
Es geht im Kern darum, dass man früher als Vergewaltigungsopfer Verletzungen vorweisen sollte, weil einem sonst vorgeworfen wurde man hätte sich nicht gewehrt und deshalb wäre es ja keine Vergewaltigung gewesen.
Mit dieser in Schweden neuen Rechtslage (Ö seit 2016) ist es auch dann eine Vergewaltigung, wenn das Opfer so eingeschüchtert ist dass es sich aus Angst nicht wehrt.
Natürlich kann das Gesetz nichts daran ändern, dass es nicht immer einfach ist, eine Vergewaltigung auch nachzuweisen.
Hm ... wer schießt hier wohl aus ideologischen Gründen ... hast Du den Artikel gelesen?
"Schweden will mit dem geplanten Gesetz sämtliche sexuellen Handlungen strafbar machen, die nicht im aktiven Einverständnis geschehen. "Konsensprinzip" nennen das Feministinnen oder, schlichter gesagt: einfach reden. Schwedens neues Sexualstrafrecht ist dem österreichischen übrigens gar nicht so unähnlich: Seit 2016 ist hierzulande der Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung auch dann erfüllt, wenn sich ein Opfer aus Angst nicht wehrt und keinerlei Reaktion zeigt, auch keine abwehrende. - derstandard.at/2000080227461/Sex-ist-Konsens"
Das ist jetzt so eine Sache. Denn es eröffnet erfundenen Beschuldigungen Tür und Tor, und kehrt das rechtsstaatliche Prinzip der Beweislast (die immer noch beim Kläger liegt) um. Insofern sind solche Gesetze also ein grober Verstoß gegen die Rechtstastlichkeit (obwohl natürlich die Gründe dafür einzusehen sind). Denn nur alleine der Vorwurf darf nicht ausreichend für eine Verurteilung sein - denn das kann man mit jedem machen, sogar mit dem eigenen Partner (denn da ist Sex ja auch meistens konkludent und nicht erst notariell beglaubigt abgesichert).
Und ja, natürlich gibt es Menschen die sich so einschüchtern lassen, bzw. welche die so gekonnt Bewegungsfähigkeit einschränken können, dass es fast keine Spuren gibt. Das sind aber die Wenigsten Menschen. Bei den meisten Menschen bleiben Spuren, die bei rechtzeitiger Anzeige auch nachweisbar sind (da hätte das alte Recht vollauf ausgerecht).
Was aber nichts daran ändert, dass gerade die Fälle die medial sosehr aufgebauscht wurden, und letztlich ja auch zu der Medienkampage #MeToo geführt haben, bereits zum Teil verjährte Fälle und zum grössten Teil eben auch "Geschäfte" waren, die mit einer Vergewaltigung (unter Gewaltanwendung) im eigentlichen Sinne nichts zu tun haben. Es ist Missbrauch, klar, und zwar gewaltiger Machtmissbrauch. Aber er ist eben nicht als Vergewaltigung zu bestrafen. Dass es hier Grauzonen gibt ist klar, aber die werden sich leider nicht besieitgen lassen.