Schwierige Lage - kann mir einer helfen?

Das Ding ist nur, dass ich das nicht so seh... und jetzt?



Bekommst du eine Kürzung wenn dein Sachbearbeiter nicht kulant ist.

Ich meine, wenn man ALG2 beantragt werden die Spielregeln doch ziemlich deutlich erklärt. Und auf der Einladung ist es auch noch mal sehr deutlich beschrieben wie das Prozedere aussieht.:rolleyes:
 
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Übrigens hat mein Chef das als geringfügige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit angemeldet. Also ist es ja nicht illegal, oder seh ich da irgendwas falsch?


Das heisst du kriegst 450 Euro für Vollzeitarbeit. Davon darfst du die ersten 100 Euro ganz und vom Rest anteilig zum ALG2 behalten.

Na toll... :rolleyes:

Ich hoffe du hast dem Amt das Zusatzeinkommen gemeldet.
 
Den Fuffi könnte mir, wenn mans denn auf die Goldwaage legen will, genauso gut meine Familie im Monat zustecken, oder ich verkauf irgendwas aus meinem Privathaushalt, und das müsste ich dann theoretisch und wohl leider auch praktisch dem Amt melden. :rolleyes:
Und wenn ich grad schon dabei bin, genauso dämlich ist, dass man sein Bargeld angeben muss... wenn ich jetzt zB 30 Euro im Portemonnaie hab, ich schreib den Betrag ins Formular, geh dann einkaufen, hab dann noch 10 Euro in bar, sind die 30 ja auch schon wieder hinfällig. Und darauf stützen die dann ihre Berechnungen. Oh mann... :rolleyes:
 
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Ich krieg auch keine 350 auf die Kralle, sondern mickrige 50. Zeig mir einen, der Bock drauf hat, sich die 50 anrechnen zu lassen, so dass dann 10 davon übrig bleiben. :rolleyes:

ich weiß, 450 Euro als quasi Entschädigung, angemeldet, reduziert gleich die Arge/JC die Leistungen.

Da arbeitet man für lau.

Aber, viele verdienen grad über diese Hartz4-Leistungen und nun?
 
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oder ich verkauf irgendwas aus meinem Privathaushalt, und das müsste ich dann theoretisch und wohl leider auch praktisch dem Amt melden. :rolleyes:

Melden, ja, aber angerechnet wird das nicht.

private Veräußerungsgeschäfte fallen nicht unter Einnahmen, nur, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht gewerblich feststellbar ist.
 
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