Neutrino
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Das Urteil find ich überraschend und bin damit nicht einverstanden.
Also daß nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Gerade auch, weil die Parallelen zum Fall Lübcke sich geradezu aufdrängen.
Beide Male ein Kopfschuß aus nächster Nähe, Heimtücke, politisch motiviert,
beide Male ein argloses und völlig wehrloses Opfer ohne jede Chance ...
Einmal ein 65 jähriger Politiker, einmal ein 20 jähriger Tankstellenverkäufer.
Also ich hätte ja die Ermordung eines so jungen Menschen NOCH
skrupelloser und verachtenswerter gefunden als die eines 65 Jährigen.
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Lübcke-Prozess: BGH bestätigt Urteil
Der BGH bestätigt die Verurteilung von Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke und bestätigt den Freispruch von Markus H. von der Beihilfe zum Mord.www.lto.de
Das geht oft so bei politischer Motivation und Sendungsbewusstsein:
Anwälte: Wenn Sie keine Reue zeigen, können wir kaum mildernde Umstände geltend machen.
Er: Mir tut das nicht leid. Soll der Staat sehen, wozu er unschuldige Bürger nötigt. Das war m.e.i.n.e Notwehr! Es ging nicht um den Jungen, da hätte jeder stehen können. Selbst Schuld, diese Systemlinge.
Die Anwälte: Wie gesagt, SO können wir nix für Sie tun, ohne Reue.
Er: Na, dass ich jetzt dafür im Knast schmoren soll, DAS tut mir tatsächlich leid.
Anwälte: Prima. Dann tut Ihnen die Tat teilweise leid. Damit können wir arbeiten. Aber SIE halten sich diesbezüglich bitte geschlossen. Und wenn Sie, wie Sie sagen, nicht explizit diesen Jungen gemeint haben, können Sie sich ja auch bei der Mutter entschuldigen.
Er: Jo, das klingt gut. SO können wirs machen.
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Was soll denn hier "teilweise" sonst heißen. Das ist doch total lächerlich. WENN ihm die Ermordung/Hinrichtung des Jungen leid getan hätte, wäre das auch offiziell gemacht worden.