Prüft ein AfD-Verbot! - Petition-- Jetzt unterschreiben...

Darf man als Österreicherin auch unterschreiben?

Wäre eigentlich schade, wenn nicht. Denn was Österreich blüht, wenn in Deutschland eine Nazipartei regiert, wissen wir ja.

Schon zu eurem Schutz solltet ihr mitmachen dürfen.

Aber im Ernst: Du musst ja bei der Unterschrift dein Land angeben. Und wenn du nicht unterschreiben kannst, wird deine Stimme eben aussortiert oder du kannst gar nicht erst abstimmen.
 
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So eine Petition ist doch kompletter Unsinn.
a) Ein Verbot der AfD ist völlig illusorisch, da ist man schon bei der NPD gescheitert.
b) Kann man dadurch 20 -30 Prozent der Wähler auch löschen?

Man muss sich politisch mit der AfD auseinandersetzen...und das macht keine einzige Partei.
 
So eine Petition ist doch kompletter Unsinn.
a) Ein Verbot der AfD ist völlig illusorisch, da ist man schon bei der NPD gescheitert.
b) Kann man dadurch 20 -30 Prozent der Wähler auch löschen?

Man muss sich politisch mit der AfD auseinandersetzen...und das macht keine einzige Partei.
Nicht korrekt.



NPD wurde als „ zu unbedeutend“ eingestuft, daher kein Verbot.
Bei der #fckafd mit teils über 24% in den östlichen Landesteilen sieht es anders aus.

Inhaltliche Voraussetzungen​

Die erste Voraussetzung für ein Verbot ist, dass die Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung zumindest beeinträchtigen oder gar ganz beseitigen möchte. Der Begriff der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" umfasst laut Bundesverfassungsgericht "die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind". Das sind etwa die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Dass eine Partei die Beseitigung oder die Beeinträchtigung wenigstens eines dieser Kernelemente anstrebt, muss sich aus ihren Zielen, etwa wie sie im Parteiprogramm stehen, oder aus dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben. Die Anhänger müssen dabei nicht zwingend Parteimitglieder sein.

Ein Verbotsantrag müsste, wenn er Erfolg haben soll, klare Belege dafür liefern. Die inhaltliche Prüfung dürfte bei möglichen künftigen Verbotsverfahren den entscheidenden Punkt darstellen. Dabei kommt auch Material in Betracht, das von den Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene beigetragen wird.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtet der jeweilige Landesverfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Diese bereits erfolgte Einstufung ist aber gerade noch kein Grund für ein Verbot. Aus ihr folgt nur, dass die Partei dort mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden kann.
 
Das ein Verbot wenig bis keine Chancen hat, erzählen dir Verfassungsrechtler hoch und runter...dein "Nicht korrekt" ist also etwas voreilig.
 
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