Paradoxen und deren Auflösung

Warum sollte das Gericht Teile des Vertrages für nichtig erklären wenn es darum geht, dass der Fall, dass der Schüler niemals als Anwalt tätig wird, nicht geregelt wurde? Das ist maximal eine Frage der Vertragsauslegung.
Abgesehen davon ist die Gerichtsentscheidung zur Frage, ob Zahlungspflicht besteht oder nicht, ohnehin bindend.

Die elegante Lösung ist: Euathlos lässt sich anwaltlich vertreten und tritt vor Gericht nicht auf. Den Fall gewinnt oder verliert der Anwalt, Euathlos hat damit nichts zu tun.
 
Werbung:
Paradoxe sind überall in der Welt(geschichte) zu finden!

zB. bei Spartacus
Aus Hass gegen Sklaventreiber, alle zu töten oder zu versklaven....
:escape:
oder Krieg für den Frieden! :wut2:

(gekürzt)
"2 Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit;
beim Universum sind wir uns noch nicht so sicher!"
:D
 
Warum sollte das Gericht Teile des Vertrages für nichtig erklären wenn es darum geht, dass der Fall, dass der Schüler niemals als Anwalt tätig wird, nicht geregelt wurde? Das ist maximal eine Frage der Vertragsauslegung.
Abgesehen davon ist die Gerichtsentscheidung zur Frage, ob Zahlungspflicht besteht oder nicht, ohnehin bindend.

Die elegante Lösung ist: Euathlos lässt sich anwaltlich vertreten und tritt vor Gericht nicht auf. Den Fall gewinnt oder verliert der Anwalt, Euathlos hat damit nichts zu tun.

Ja, das wäre wirklich das einfachste. Ein rhetorischér Trick. Wörtlich genommen ja, aber wir sagen in der Umgangssprache doch auch "X hat den Prozeß gegen Y gewonnen" und meinen damit nicht die Anwälte der beiden.

Da Protagoras ja neben Gorgias als einer der großen Sophisten bekannt war, wäre ihm vermutlich schon was entsprechend Haarspalterisches als Gegenargument eingefallen.

:weihna1
 
Warum sollte das Gericht Teile des Vertrages für nichtig erklären wenn es darum geht, dass der Fall, dass der Schüler niemals als Anwalt tätig wird, nicht geregelt wurde? Das ist maximal eine Frage der Vertragsauslegung.


Sehe ich auch so, und das macht die ganze Argumentation von Ian Steward auf der "Spektrum"-Seite hinfällig. Das Gericht setzt nicht irgendwelche *widersprüchlichen* Vertragsbedingungen außer Kraft, wie er annimmt oder gar den ganzen Vertrag, da der Vertrag an sich nicht widersprüchlich ist. Er ist, wie Pelisa sagte, einfach nur unvollständig, weil er diesen konkreten Fall, daß der Schüler nach der Ausbildung überhaupt nicht als Jurist tätig wird, nicht regelt.
 
Wie wäre dies:

Das Problem, das zu einer paradoxen Argumentation führt, entsteht doch erst dadurch, daß man dem Gericht zumutet, eine Entscheidung, die es in der Zukunft fällt praktisch in die gegenwärtige Urteilsfindung miteinfließen zu lassen. Wäre es nicht eine Lösung, von zwei Prozessen auszugehen?

Im Prozeß A wird, sagen wir, Euathlos dazu verurteilt, die Kohle rauszurücken. Er hat zu zahlen, weil das Urteil rechtskräftig ist. Nachdem er gezahlt hat, ist aber eine neue Realität entstanden. Und zwar die, daß er den Prozeß verloren hat. Jetzt erst kann er einen neuen Prozeß, Prozeß B, anstrengen, indem das Gericht über die Klausel zu entscheiden hat, die bei einer Prozeßniederlage eine Nicht-Zahlung vorsieht. Also holt er sich die Kohle im zweiten Prozeß zurück.

:weihna1
 
Werbung:
Warum sollte das Gericht Teile des Vertrages für nichtig erklären wenn es darum geht, dass der Fall, dass der Schüler niemals als Anwalt tätig wird, nicht geregelt wurde? Das ist maximal eine Frage der Vertragsauslegung.
Abgesehen davon ist die Gerichtsentscheidung zur Frage, ob Zahlungspflicht besteht oder nicht, ohnehin bindend.
Soweit kann ich dir folgen.

Die elegante Lösung ist: Euathlos lässt sich anwaltlich vertreten und tritt vor Gericht nicht auf. Den Fall gewinnt oder verliert der Anwalt, Euathlos hat damit nichts zu tun.
Worin liegt denn jetzt hier irgendeine Eleganz?
Überhaupt, irgendein Unterschied?

Wird Euathlos zur Zahlung verurteilt, so muss er
zahlen. Wenn nicht, dann nicht.

Aufgabe des Gerichtes ist es halt, den Sachverhalt
aufzuklären. Unabhängig davon, welchen Stuss die
beiden Parteien daherreden.

Ich als Richter würde den Geist des Vertrages so
auslegen, dass der Lehrer von seinen Fähigkeiten
dermassen überzeugt ist, dass der dem Schüler
diesen Zahlungsmodus anbieten kann. Er verlässt
sich dabei offensichtlich auf die Redlichkeit des
Schülers, der ja auch z.B. Prozesse absichtlich
verlieren könnte, um sich so einer Zahlung zu
entziehen.

Hier entzieht sich der Schüler einer Zahlung für
die erbrachte Leistung auf genauso unredliche Weise.

Er muss zahlen.

Wo ist das Pradoxon? Dass zwei Gerichtsparteien
völlig verschiedene Ansichten der Wirklichkeit
haben? Es wäre eher paradox, wenn das NICHT so
wäre. :D

Gruss
LB
 
Zurück
Oben