C
Condemn
Guest
Ich denke es wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zu helfen und im Zweifel zu retten wenn darauf Rücksicht genommen würde. Stell Dir mal vor Du bist nicht auffindbar aber jemand weiß dass Du gesundheitlich in Lebensgefahr bist. Würdest Du da sagen: Ach nee... lieber tot als ein Bild in der Zeitung? Oder wenn es um einen Menschen ginge der Dir wichtig ist?Dir scheint nicht klar zu sein wie schwerwiegend eine solche öffentliche Bekanntmachung für einen Menschen haben kann. Nach deiner Deutung wären dann auch tratschende Andeutungen gegenüber Angehörigen kein Verstoß gegen die Schweigepflicht?
Wenn jemand diese Entscheidung bewusst trifft kann man ihn schwer abhalten. Es mag Ausnahmen geben wenn jemand auf Selbstmord aus ist, keine Ahnung. Es ist sicherlich von Einzelfall zu Einzelfall eine Einzelfallentscheidung.Glaubst du das tatsächlich?