Du siehst solche Öffentlichkeitsaktionen als Teil dieser Pflicht?
Und auf welcher Grundlage beteiligt sich die Polizei?
Das mache ich nicht mit "Ärzten" aus.
"Nach dem Tod einer 29 Jahre alten Zeugin Jehovas wegen einer abgelehnten Bluttransfusion hat die Religionsgemeinschaft die behandelnden Ärzte und Pfleger der Klinik im mittelhessischen Lich in Schutz genommen.
Unzweifelhaft ist, dass die Patientin ihren Willen in einer Patientenverfügung dokumentierte. Die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal handelten somit richtig, indem sie das Selbstbestimmungsrecht der Patientin über ihr eigenes Urteil stellten", heißt es in einer Stellungnahme der Zeugen Jehovas aus deren deutscher Zentrale in Selters im Taunus. In ihrem Schreiben rechtfertigt die Religionsgemeinschaft zudem die Ablehnung von Bluttransfusionen.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Arzt und den Ehemann der Toten aufgenommen, der in der Patientenverfügung der 29-Jährigen als gesetzlicher Vertreter genannt war. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag."
http://www.fr-online.de/rhein-main/...-nehmen-aerzte-in-schutz,1472796,3400180.html