S
SYS41952
Guest
*G* Dann passt es ja doch zu Thema, ich war mir schon unsicher 
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Aber das Wort Einspruch?![]()
Ich frag mich ob man hören würde was man hört,
wenn man nicht lesen würde was man sieht..
Edith: Und ab das Geschriebene etwas über den "Übersetzer" aussagt![]()
Nenene, da haste nen Aussetzer drinnen
Du muß ja erst laut lesen , um es zu hören.
Ergo, das eine ist schon die Vorraussetzung für das andere.
Desterwegen, kann deine These nicht stimmen, sie müsste anders lauten:
Es ist richtig, dass man erst laut lesen muss um das Gelesene zu hören. Die entscheidende Frage stellt sich dann, ob man das Gelesene auch verstanden hat und dieser Umstand ist in den meisten Fällen zu bezweifeln.![]()
Warum bis du denn so
Ist dooooccch gaaaanz einfach
Ablehnung ist eine Versagung/Untersagung
Einspruch ist ein Begehren
Siehste, dat ist gaaaanz einfach![]()
Aber muss man nicht erst etwas ablehnen um einen Einspruch dagegen zu erheben?![]()
fast, DU muß nichts ablehnen, es lehnt immer die Gegenseite etwas ab. Also nicht DU
Die meisten akzeptieren diese Ablehnung und fügen sich der Matrix (Obrigkeitsdenken).
Ich halt nichtAblehnung ist aus meiner Denkmatrix gestrichen
![]()
Ah ok...jetzt bin ich, im Gegensatz zu gestern, etwas ausgeschlafener und habe dich nun verstanden...![]()
Trotzdem: Gegen deine Denkmatrix erhebe ich EINSPRUCH!!!!!![]()
Nenene, da haste nen Aussetzer drinnen
Du muß ja erst laut lesen , um es zu hören.
Ergo, das eine ist schon die Vorraussetzung für das andere.
Desterwegen, kann deine These nicht stimmen, sie müsste anders lauten:
Es ist richtig, dass man erst laut lesen muss um das Gelesene zu hören. Die entscheidende Frage stellt sich dann, ob man das Gelesene auch verstanden hat und dieser Umstand ist in den meisten Fällen zu bezweifeln.![]()
Jo..genauWarum bis du denn so
Ist dooooccch gaaaanz einfach
Ablehnung ist eine Versagung/Untersagung
Einspruch ist ein Begehren
Siehste, dat ist gaaaanz einfach![]()