GG Art.5 findet seine Grenzen bei Hetze und Hasspropaganda, da dies, wie Shimon bereits schrieb, die Meinungshöhe nicht erreicht. Das definiert der Gesetzgeber und nicht die aktuelle Regierung oder eine sonstige Institution. Schauen wir mal rein:
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§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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§ 130 zieht die Konsequenz aus der historischen Erfahrung, daß frei flottierende und staatliche geförderte Demagogie wesentlich zum Bestand der NS-Herrschaft beigetragen hat. Mit Orwells 1984 hat das nichts zu tun, sondern eher mit dem Gegenteil, daß sich eine Terrorherrschaft dieses Typs nie wiederholen möge.
Absatz (3) und (4) bezieht sich explizit auf die Nazi-Herrschaft und stellt die Leugnung/Verharmlosung/Relativierung von Nazi-Verbrechen unter Strafe:
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(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §
6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
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Warum das alles? Weil sich das GG und auch die BRD als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus definiert. § 130 ist *bad news* für alle, die gern da anknüpfen wollen, wo Hitler und Goebbels aufgehört haben, und davon gibt es noch genug.
Und solange noch Hakenkreuze an Häuserwänden erscheinen und Asylwohnheime von Neonazis in Brand gesetzt werden, kann die Aufklärung über den Nazi-Terror gar nicht beendet sein, im Gegenteil, da müßte noch eine Schippe zugelegt werden.