"Nennt sie beim Namen"

Ich glaube kaum, daß Art. 5 GG die Beschimpfung anderer als "Nazi" deckt, nur weil da einer eine vom politischen Mainstream abweichende Meinung hat..

Kommt drauf an.

Zum Beispiel: Jörg kachelmann hat mal Anhänger der Chemtrail-VT so genannt. Es wurde gegen ihn geklagt, das Gericht entschied aber, dass das durch die "Meinungsfreiheit" gedeckt ist.

http://www.abendblatt.de/vermischte...ewinnt-Prozess-gegen-Chemtrail-Anhaenger.html

hamburger-abendblatt schrieb:
Berlin. Wettermoderator Jörg Kachelmann darf die Anhänger der Giftwolken-Theorie ungestraft "Neonazis und Verrückte" nennen. Diese umstrittene Äußerung, die der 53-Jährige in einer E-Mail von sich gegeben hatte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zu dieser Überzeugung kam am Mittwoch eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts. (...)

Kann ich Dir nicht beantworten, da ich physisch so gut wie keinen Kontakt zu anderen Menschen pflege, der über "Guten Morgen" und "Schönes Wetter heute" hinausgeht. Und mit Füchsen kann man sich zwar über die Qualität der diesjährigen Mäuse unterhalten, aber net über Politik... ;)

Ich habe auch auch nicht ausschließlich über physischen Kontakt gefragt, sondern auch einschließend virtuellen Kontakt, wie er z.B. in Internetforen wie diesem hier stattfindet.
 
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http://www.abendblatt.de/vermischte...ewinnt-Prozess-gegen-Chemtrail-Anhaenger.html
Es sei nicht so, dass Kachelmann alle Anhänger der Chemtrail-Theorie "als Neonazis bezeichnet" habe. Diese Äußerung würde, «wenn überhaupt», das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur am Rande verletzen, hieß es weiter.

1. Das war eine E-Mail und keine Äußerung im öffentlichen Raum.

2. Und es war nichts in Sachen "Du bist ein Nazi", sondern eine Gruppe wurde so nicht verallgemeinernd in einer privaten Mail gemeint.

Und wenn, dann kann man ja auch niemanden persönlich beleidigen, wenn man sich über "die Ärzte, die Wissenschaftler, die Müllmänner usw. ärgert, die betrügen usw." ärgert. Damit meint man ja nicht alle. Gut, ist das also alles keine Hetze.

Gut, ist das endlich mal hochofiziell geklärt. :D
 
GG Art.5 findet seine Grenzen bei Hetze und Hasspropaganda, da dies, wie Shimon bereits schrieb, die Meinungshöhe nicht erreicht. Das definiert der Gesetzgeber und nicht die aktuelle Regierung oder eine sonstige Institution. Schauen wir mal rein:
----------------Zitat-------------
§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
----------------Zitatende-----------------

§ 130 zieht die Konsequenz aus der historischen Erfahrung, daß frei flottierende und staatliche geförderte Demagogie wesentlich zum Bestand der NS-Herrschaft beigetragen hat. Mit Orwells 1984 hat das nichts zu tun, sondern eher mit dem Gegenteil, daß sich eine Terrorherrschaft dieses Typs nie wiederholen möge.

Absatz (3) und (4) bezieht sich explizit auf die Nazi-Herrschaft und stellt die Leugnung/Verharmlosung/Relativierung von Nazi-Verbrechen unter Strafe:

---------------Zitat--------------
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
---------------------Zitatende----------------------

Warum das alles? Weil sich das GG und auch die BRD als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus definiert. § 130 ist *bad news* für alle, die gern da anknüpfen wollen, wo Hitler und Goebbels aufgehört haben, und davon gibt es noch genug.

Und solange noch Hakenkreuze an Häuserwänden erscheinen und Asylwohnheime von Neonazis in Brand gesetzt werden, kann die Aufklärung über den Nazi-Terror gar nicht beendet sein, im Gegenteil, da müßte noch eine Schippe zugelegt werden.
 
Und solange noch Hakenkreuze an Häuserwänden erscheinen und Asylwohnheime von Neonazis in Brand gesetzt werden, kann die Aufklärung über den Nazi-Terror gar nicht beendet sein, im Gegenteil, da müßte noch eine Schippe zugelegt werden.


Das bewirkt das Gegenteil.
Alles, was übertrieben wird, wird irgendwann nicht mehr ernst genommen und teils auch als Möglichkeit zum Protest und Tabubruch genutzt.
Kann man heutzutage gut beobachten.
 
Nein. Niemand nimmt Dir das Recht zu denken, was Du denkst, und das auch zu äußern. Es gehört aber auch zum Recht der freien Meinungsäußerung, dass andere dazu Stellung beziehen können und dürfen. Widerspruch, Kritik o.ä. sind keine Zensur, sondern eben auch eine Meinungsäußerung mit absolut dem gleichen Recht.

Mal ganz fett gerahmt.
Es ist schon sehr aufschlussreich, wenn bestimmte Leute immer Meinungsfreiheit fordern, aber gleichzeitig die Meinungen anderer als Versuch werten, ihre Meinungsfreiheit zu unterdrücken.

Gruß

Luca
 
Und solange noch Hakenkreuze an Häuserwänden erscheinen und Asylwohnheime von Neonazis in Brand gesetzt werden, kann die Aufklärung über den Nazi-Terror gar nicht beendet sein, im Gegenteil, da müßte noch eine Schippe zugelegt werden

Auch hier ein ganz fetter Rahmen drum.


Gruß

Luca
 
Das bewirkt das Gegenteil.
Alles, was übertrieben wird, wird irgendwann nicht mehr ernst genommen und teils auch als Möglichkeit zum Protest und Tabubruch genutzt.
Kann man heutzutage gut beobachten.

Wohl kaum. Was meinst du wohl, was los wäre, wenn ab dato Hakenkreuz-Schmierereien, antisemitische Parolen, Holocaust-Leugnung, faschistische Rituale usw. straffrei wären? Du würdest auch dieses Forum nicht wiedererkennen, denn die extremsten Kräfte pflegen am lautesten zu schreien.
 
Wohl kaum. Was meinst du wohl, was los wäre, wenn ab dato Hakenkreuz-Schmierereien, antisemitische Parolen, Holocaust-Leugnung, faschistische Rituale usw. straffrei wären? Du würdest auch dieses Forum nicht wiedererkennen, denn die extremsten Kräfte pflegen am lautesten zu schreien.

Du hast mich missverstanden.
Es geht nicht drum, Straftaten zu erlauben, sondern darum, ein Thema nicht dermaßen oft wiederzukäuen, dass es bei immer mehr Menschen zu Überdruss und Gegenreaktionen führt.
 
Es gibt längst ganz andere "Nazis".
Sie nennen sich Islamisten.

"Nazis" sind gegen Islamisten.
So, nun könnte ich behaupten: Jeder der gegen Nazis ist, ist ganz offenbar für Islamisten.
 
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Da wird ein Riesen-Fass aufgemacht, wegen Verbrechen, die ewig her sind.

Aber dass mindestens 300.000 fremde Menschen unauffindbar in unserem Land untergetaucht sind (hier, jetzt und heute), von denen niemand weiß, ob und was sie aushecken, ach was, das ist doch nix, die sind doch alle lieb.
Die Kriminalitätsrate steigt nachweislich.

Merkt ihr eigentlich die Relation noch?

Dieses Nazi-Gebashe ist nichts weiter als das Verdecken und Ausblenden der eigentlichen Gefahr.
Und das war es von Beginn an!

Beides kam zeitgleich auf.
Der Zustrom und die angebliche Tatsache, dass die Nazis das Problem sind.
Das alles geschieht nur, um von den wirklichen Problemen abzulenken und um ja keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass unsere Regierung richtig gehandelt hätte.
 
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