Mietkaution noch nicht zurück erstattet

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Die Rechtsberater beim Amtsgericht setzen dir ein Schreiben auf, meines Wissens kostenlos oder sehr günstig.
Das wusste ich auch noch nicht , dass ich als Privatperson solch eine Leistung in Anspruch nehmen kann, evtl günstig /kostenlos.
Danke für die Info!
 
Hier noch was:

Hat der Vermieter Ihnen bei Auszug in einem Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden? Dann muss er Ihnen einen Teil der Kaution gleich zurückzahlen. Nur einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für die Nebenkosten kann er zurückbehalten.

Lassen Sie sich aber nicht unberechtigt hinhalten, sondern verlangen Sie eine schriftliche Erklärung über die Hindernisse. Setzen Sie den Vermieter in Verzug indem Sie ihn zur Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er anschließend Verzugszinsen zahlen muss.
 
Hier in Deutschland gibt es auf jedem Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatungsstelle. Laß dir dort einen Termin geben und lote Deine Möglichkeiten aus. Auch 400,00 Euro sind ne Menge Geld.
 
Wie würdet ihr das händeln , damit umgehen?
wie schon geschrieben, Schreiben aufsetzen mit Fristsetzung, Beleg und allem drum und dran.
Und wenn das alles durch ist und der immer noch nicht das Geld rausgerückt hat, einen Mahnbescheid einreichen.
und für später überlegen ob man in den Mieterschutzbund eintritt oder Rechtschutzversicherung abschließen.
 
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Als Privatmann kannst du in D auch einen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl) schicken. Der kostet zwar, aber die Kosten werden direkt mit eingerechnet, und von ihm eingefordert.

Wieso hast du ihm "Ratenzahlung" angeboten? Er ist verpflichtet das Geld zinsbringend auf einem separaten Sparbuch anzulegen, es muss also irgendwo kpl. sein. Derzeit gibt es natürlich keine Zinsen, aber es kommt darauf an wie lange du da gewohnt hast und ob es in den ersten Jahren Zinsen gab. Die evtl. Zinsen gehören natürlich dir, nicht ihm.

Per Einschreiben (mit Rückschein) Frist setzen, danach Mahnbescheid.

R.
 
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