An meinem Rechtsempfinden knabbert es viel mehr, wenn Leute rechtswidrig und unter Umgehung von Gerichten abgeschoben werden.
Und an meinem Sicherheitsbedürfnis knabbert es, wenn irgendein provinzielles Verwaltungsgericht der Meinung ist, einen kriminellen, abgeschobenen Islamisten wieder zurückbeordern zu müssen, mit der fadenscheinigen Begründung, er könnte in Tunesien gefoltert werden. Wie wir allerdings jetzt wissen, wurde er nicht gefoltert, sondern spaziert gesund und munter durch Tunesien.
Jetzt sollte er endlich mal für seinen Unterhalt arbeiten gehen. In Tunesien gibts mit Sicherheit nicht so viel Kohle fürs Nichtstun wie in Deutschland.
Manchmal frage ich mich echt, was bedeutsamer ist, die unbedingte Durchsetzung eines fragwürdigen Urteils eines Verwaltungsgerichts oder der Schutz der Bevölkerung vor islamistischen Gefährdern.
Bei Urteilen, die komplett an der Realität und an den Bürgern vorbeigehen, möchte man sich eine Justizreform wünschen, denn ein Justizsystem, dass sich gegen das Volk wendet, wie im Fall Sami A. fördert den Rechtsruck gewaltig. Ob der "rechtsprechende" Richter wohl soweit gedacht hat? Irgendwo las ich: "Auch Richter können Gefährder sein." Zumindest für den Rechtsfrieden und das Vertrauen in die Justiz. Einen Entscheidungsspielraum hat jeder Richter. Hier hat wohl eher die Selbstbehauptung eines relativ unbedeutenden Gerichts die Hauprolle gespielt.
Da müssen erst die tunesichen Behörden kommen, Sami A´s Pass einziehen, ihn nicht ausreisen lassen und damit dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht die rote Karte zeigen.