SYS41952
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Ein Liebeszauber sollte den ausgebüxten Lebensgefährten einer Frau zurückholen.
Ein solcher Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet,
urteilte das Amtsgericht München. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.
Das Landgericht München I bestätigte diese Entscheidung.
Ein solcher Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet,
urteilte das Amtsgericht München. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.
Das Landgericht München I bestätigte diese Entscheidung.
Hexe hat keinen Anspruch auf Bezahlung von Liebeszauber
Ein Liebeszauber sollte den ausgebüxten Lebensgefährten einer Frau zurückholen. Ein solcher Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet, urteilte das Amtsgericht München. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden. Das Landgericht München I bestätigte diese...
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