Liebeszauber = Hexe hat keinen Anspruch auf Bezahlung von objektiv unmöglichen Leistungen

SYS41952

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Ein Liebeszauber sollte den ausgebüxten Lebensgefährten einer Frau zurückholen.
Ein solcher Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet,
urteilte das Amtsgericht München. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.


Das Landgericht München I bestätigte diese Entscheidung.

 
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Leider wohl nicht. Das Urteil ist bereits vor 16 Jahren gefallen.
Wieviel Euronen wohl in der Zwischenzeit für (erfolglose) Liebeszauber ausgegeben wurden?! 🤔🙈

Ja, schön blöd, nicht? Also daß die Leute immer noch für sowas zahlen.
Zumindest kann man jemand, der in einem anfälligen Moment darauf hereingefallen ist, von dem Urteil berichten.
Wenn er zu sich kommt, aus der Umnachtung aufwacht, kann er entsprechende Schritte einleiten, wenn er will.
 
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