Soweit ich informiert bin, darf die Mutter dem Vater den Umgang vorenthalten, wenn eine Gefährdung des Kindswohles vorliegt dabei. Halt solange, bis das gerichtlich geklärt wurde, ob wirklich eine Gefährdung vorliegt. Ist das nicht der Fall, muss sie dem Kindsvater Kontakt gewähren.
Das, was du schilderst, klingt mir eher wie ein Machtspielchen zwischen getrennten Eltern. Sollte der Vater keinerlei Gefahr für das Kind dargestellt haben, ist das Vorgehen der Mutter absolut verwerflich. Und auch wenn ich verstehen kann, dass man dem Kind keinerlei Stress durch irgendwelche Verhandlungen zumuten will - wenn er das Kind sehen will, ist das sie einzige Möglichkeit. Entweder hat er also freiwillig (dem Kind zuliebe) darauf verzichtet oder (andere Sichtweise) es war ihm "nicht wichtig genug". Hier sehe ich aber kein Verschulden von staatlicher Seite, sondern eher menschliche Kriegsschauplätze.
Ich kenne sowohl miese Mütter, die versuchen, den Kindsvater auszutricksen und auszunehmen wie auch miese Väter, die sich einen Schei*dreck kümmern, versuchen, sich um Zahlungen zu drücken oder die Kinder manipulieren. Leider menschelt es nur allzu häufig bei solchen Problemen und die Leidtragenden sind häufig die Kinder. Es stellt sich aber die Frage - wie weit darf die Staatsgewalt greifen und wie weit kann sie das auch überhaupt? Ist es tatsächlich möglich, jedem Einzelfall gerecht zu werden?