FIWA
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- 11. März 2011
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wie weit darf er das ausüben, so weit es die Kindesmutter zulässt
Irrglauben, so weit es der Staat zulässt.
Diesen Umstand kann natürlich die Kindesmutter missbrauchen, durch Anträge.
Was steht einem Vater noch zu, leistungsunfähig, grad noch 800 Euro zum leben, Leistungsfähig, noch 1000 Euro. Netto wohlgemerkt.
Leistungsunfähig steht den Personen noch grad 360 Euro für Miete warm zu, aus den Vorgaben der Bemessung.
Habe ich ein Glück, meine WHG kostet grad 335 Euro warm, für zwei Zimmer und das in teuren Wohngegenden.
Zwei Zimmer sind eine Glückseeligkeit, denn darf nach Vorgaben des Jugendamtes auch ein Vater den Umgang mit seinem Kind genießen. 1 Zimmer-Appartments, wird das untersagt und das verbleibt den meisten Vätern. Der Umgang wird dann nach Vorgaben eingeschränkt, unter Beobachtung.
Was für ein Instrument, seitens auch der Jugendämter, 360 Euro warm für Wohnraum für Väter, generell. Weniger als Hartz4.
Was sagt einem das, nicht pimpern ..... ...... stimmt und ja nicht ja sagen, denn sonst hat man als Vater verloren .
Aber, das Rechtssystem ist richtig lustig, wenn die betreuende Frau nachweisbar mehr als 50% mehr erwirtschaften kann als Einnahmen als der raugeschmissene Kindsvater, hat die Kindesmutter die Sorge zu übernehmen.
Die Einkünfte selbst einer alleinerziehenden übersteigen die 50 % mehr. Rein schon rechnerisch, mit den Aufschlägen
Der Kindsvater das Schlachtvieh ?????
Uiiih, ich müsste mich gleich aufhängen.
Irrglauben, so weit es der Staat zulässt.
Diesen Umstand kann natürlich die Kindesmutter missbrauchen, durch Anträge.
Was steht einem Vater noch zu, leistungsunfähig, grad noch 800 Euro zum leben, Leistungsfähig, noch 1000 Euro. Netto wohlgemerkt.
Leistungsunfähig steht den Personen noch grad 360 Euro für Miete warm zu, aus den Vorgaben der Bemessung.
Habe ich ein Glück, meine WHG kostet grad 335 Euro warm, für zwei Zimmer und das in teuren Wohngegenden.
Zwei Zimmer sind eine Glückseeligkeit, denn darf nach Vorgaben des Jugendamtes auch ein Vater den Umgang mit seinem Kind genießen. 1 Zimmer-Appartments, wird das untersagt und das verbleibt den meisten Vätern. Der Umgang wird dann nach Vorgaben eingeschränkt, unter Beobachtung.
Was für ein Instrument, seitens auch der Jugendämter, 360 Euro warm für Wohnraum für Väter, generell. Weniger als Hartz4.
Was sagt einem das, nicht pimpern ..... ...... stimmt und ja nicht ja sagen, denn sonst hat man als Vater verloren .
Aber, das Rechtssystem ist richtig lustig, wenn die betreuende Frau nachweisbar mehr als 50% mehr erwirtschaften kann als Einnahmen als der raugeschmissene Kindsvater, hat die Kindesmutter die Sorge zu übernehmen.
Die Einkünfte selbst einer alleinerziehenden übersteigen die 50 % mehr. Rein schon rechnerisch, mit den Aufschlägen
Der Kindsvater das Schlachtvieh ?????
Uiiih, ich müsste mich gleich aufhängen.