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Ich persönlich finde es nicht in Ordnung etwas mitgehen zu lassen, Diebstahl bleibt Diebstahl. Diebe fangen klein an und klauen an Ende vllt andere Dinge,.. der nachbar(?) hats ja eh in Überfluss.
Ich denke, mit "Stehlen" ist hier doch das tatsächliche Stehlen gemeint -
und nicht die Müll-Verwertung.
ausEs kam zum Prozess vor dem Amtsgericht (AG) Düren, das die Containerer zunächst wegen der angezeigten Delikte zu Geldstrafen von 30 und 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilte (Urt. v. 19.02.2013, Az. 10 Ds 288/12). Eine hohe Strafe für die Mitnahme von Müll, den der Supermarktbetreiber offenbar gar nicht mehr haben wollte.
Beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke verwirklicht der Containerer den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Von einem entgegenstehenden Willen des Supermarktes wird man wohl ausgehen können. Verfolgt wird dieses Vergehen nur, wenn der Grundstückseigentümer einen Strafantrag stellt.
Bricht man dann auch noch einen verschlossenen Container auf, begeht man zusätzlich eine Sachbeschädigung, § 303 StGB. Sie ist schon ein relatives Antragsdelikt – theoretisch könnte die Staatsanwaltschaft dieses Vergehen also auch unabhängig vom Willen des Supermarktes verfolgen.
Der TE hat beides im Eingangspost angesprochen. Einmal das Containern, und dann noch das wirkliche Stehlen im Supermarkt.Ich denke, mit "Stehlen" ist hier doch das tatsächliche Stehlen gemeint -
und nicht die Müll-Verwertung.
Ladendiebstahl nur unter einer Bedingung:
Ladendiebstahl ist Diebstahl und, und alle Verbraucher müssen dafür bezahlen, da es auf die Preise gerechnet wird. Also wird der Arme dadurch noch ärmer. Einfach mal ein bissel Gehirnjogging machen.
Mir gefällt diese Ideologieder Containerinhalt ist Eigentum des Marktes.
ist also Diebstahl wenn dort etwas entnommen wird.
der Containerinhaltklau wird geduldet , aber nur teilweise.
Umso mehr dort essen finden und suchen, um so weniger wird verkauft.
Es schadet durchaus dem Unternehmen.
Es sind doch meist nicht die, die Hunger schieben, sondern die die es aus Ideologie (Essen wegwerfen ist böse) ausüben.
aus
http://www.lto.de/recht/hintergruen...keit-diebstahl-hausfriedensbruch-besitzwille/
Ich kann lesen. Doch du scheinst nicht zu wissen was Sache ist.Vom Gehirnjogging haben die Leute dann aber auch nicht zu essen oder?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: ich sagte nur in allergrösster Not, oder?
Bevor ich verhungere ja dann nehme ich mir etwas Brot na und?
Wir leben in einem Sozialstaat, in dem jeder unterstützt wird, der sich darum kümmert. Klauen MUSS hier keiner, genauso wie keiner verhungern MUSS.ich sagte nur in allergrösster Not, oder?
Bevor ich verhungere ja dann nehme ich mir etwas Brot na und?