ich dachte so ein Thread

  • Ersteller Ersteller Meisterengel
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Nein nein, da kann ich nix einlegen.. ist so.. das System eben..
Bitte??? Du kannst jedem Bescheid vom FA auch widersprechen und eine Prüfung fordern - genauso wie der Fiskus von Dir Unterlagen - Belege, Quittungen usw. anfordern darf. Habe sowas noch nie gehört. Oder kann bei Euch auch kein Anwalt vor Gericht Einspruch erheben? Das glaube ich Dir nicht - nicht böse sein - aber das kann ich mir kaum vorstellen, was Du da sagst ;-)
 
Nein nein, da kann ich nix einlegen.. ist so.. das System eben..
Sprichst Du von Eurem System? Also bei Euch möchte ich behaupten läuft manches sogar besser als hier in Deutschland. Deutschland ist - auch wenn es noch niemand wirklich sieht - das Land wo die Menschen noch am meisten veräppelt werden und sich auch weiter veräppeln lassen müssen. Damit meine ich die normalen Bürger. Und selbst wir haben noch Rechte und da ich mich ein bisschen auch juristisch auskenne möchte ich Dir erklären - natürlich kannst Du hinterher den Bescheid vom FA nochmal prüfen lassen...............

https://www.steuern.de/einspruch-steuerbescheid.html
 
Du kannst auch widersprechen insofern Du nachher feststellst dass Du Eingaben korrigieren musst. Auch hier musst Du Fristen einhalten. Aber soviel ich weiss hast Du das erst jetzt gemacht oder?
 
Bitte??? Du kannst jedem Bescheid vom FA auch widersprechen und eine Prüfung fordern - genauso wie der Fiskus von Dir Unterlagen - Belege, Quittungen usw. anfordern darf. Habe sowas noch nie gehört. Oder kann bei Euch auch kein Anwalt vor Gericht Einspruch erheben? Das glaube ich Dir nicht - nicht böse sein - aber das kann ich mir kaum vorstellen, was Du da sagst ;-)

In Ö ist es so, dass wenn man neben Vollzeit einem Minijob, einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nachgeht, beide Einkommen zusammen gerechnet werden. So kommt es dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.
Wie gesagt, das wusste ich ja, nur da ich einiges abzusetzen hatte dachte ich, es würde sich evtl. mit der Nachzahlung aufheben..
Daher da kann ich nichts widersprechen, ist gesetzlich so geregelt..
 
In Ö ist es so, dass wenn man neben Vollzeit einem Minijob, einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nachgeht, beide Einkommen zusammen gerechnet werden. So kommt es dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.
Wie gesagt, das wusste ich ja, nur da ich einiges abzusetzen hatte dachte ich, es würde sich evtl. mit der Nachzahlung aufheben..
Daher da kann ich nichts widersprechen, ist gesetzlich so geregelt..
dann ist das kein Minijob - bzw. dann gibt es bei Euch gar keine Möglichkeit steuerfrei hinzuzuverdienen? Das ist bitter. Aber ich vermute dass vielleicht dafür andere Regelungen zum Ausgleich vorhanden sind und wenn es nur eine bessere Lohnpolitik ist oder Wohnungen - vielleicht günstiger - Nebenkosten? Dann empfehle ich Dir tatsächlich jeden Monat den Anteil von ca. 40 Prozent von dem Minijob beiseite zu packen. Vielleicht gibt es dafür bei Euch nicht soviele prekäre Beschäftigungen hingegen wie hier. Heute gibt es mehr Minijobs hier und Seelenverkäufer als Unternehmen als alles andere. Denke mal jedes Land hat ne Kleinigkeit besser als das andere - dafür anderen Mist. :( Dann würde ich diese Form von Nebenjob gleich sein lassen - der AG spart schön und Du kommst alleine auf oder wie verhält sich das - ist doch Veräppelei. Kannst Du besser ein Nebengewerbe an melden um zusätzlich zu verdienen - dann kannst Du dein etwaiges Geschäft - nunja Geschäftskosten geltend machen.
 
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