Harter Tobak

Moin zusammen,

Neues von der Bewertungsfront.
Ich weiß nicht wieso, aber beim "Amt" ist es offensichtlich üblich sehr regelmäßig Dienstbesprechungen durchzuführen.
Ich bin ein kleines bisschen irritiert, aber egal, fällt vermutlich unter "is so " und ist wohl Teil dessen was mein Mondknoten Thema so sagt. Da soll ich lernen in die Oberflächlichkeit zu gehen.
Ich muss zugeben, dass mir das wirklich schwer fällt.
Diese ewigen Besprechungen bringen mich schon schwer aus meiner Arbeitroutine- wo ich doch so gerne was schaffen will und nicht so viel sabbeln.

In diesen Sitzungen wurde uns nun mehrfach mitgeteilt uns zu bewerben weil die Verträge ja alle nur bis Ende April befristet sind und eine Verlängerung noch nicht gesehen werden kann weil der Haushalt dazu erst im November 2023 beschlossen wird...

Ach es ist alles so großartig. :notworthy:

Also habe ich mich beworben. Mal wieder bei der Stadt. Dort ist eine Ausbildung/Duales Studium ausgeschrieben zur Stadtinspektorin.
Nun hab ich ja kein Abi, sondern einen Fachwirt IHK in meinem Lebenslauf und habe bei der Verwaltung nachgefragt, ob dieser Abschluss gleichwertig gesetzt ist zum Abi bzw zur Fachhochschulreife.
Ich hatte genau aufgeschlüsselt was an Qualifikation bei mir vorliegt und bekomme die Antwort - per Mail obwohl ich um Rückruf gebeten habe - das man Abi und Fachhochschulreife braucht.
Alta:oops:- wie doof kann man sein? Hab ich mich gefragt. Den Flyer dazu und die Ausschreibung habe ich gelesen. Ich wollte mit einer Antwort - die da nach meinem Kenntnisstand ja ein go-for-it sein müsste erreichen, dass man mir keine Absage zusenden kann wegen nicht vorhandenen Qualifikationen.
Pustekuchen!
Also die Fachhochschule angeschrieben und das gleiche gefragt mit Anhang PDF über den Kultusminister-Beschluss der für Bund, Länder und Kommunen gleich gesetzt ist, dass dieser mein Abschluss gleichwertig ist.
Darauf heute ein Rückruf - mitten in der DB- ja geht - ist zulässig, ich soll mich bewerben.
Nun die Bewerbung habe ich ja aus lauter Frust über die bekloppte Antwort-Mail gestern schon an die Stadt geschickt - ebenfalls zusammen mit dem Kultusminister-Beschluss.
Jetzt kann die Antwort von der Stadt eigentlich nur noch "ja Frau Fluse sie haben die Qualifikation lauten".
Bisher hatte sich die Stadt immer mit genau diesem Argument raus geredet.
Und wenn jetzt eine Absage auf meine Bewerbung kommt gebe ich das Ganze an die Gleichstellungsbeauftragte. :love:
Die sollen mir bloß nicht kommen mit,
"das ist nur ein Angebot für Schulabgänger und 20-jährige.Das würde nämlich dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Ergo-" sich gegen Widerstände durchsetzen"....wie @Green Eireen gesagt hat.
Ich bin gespannt ob das klappt.
Liebe Grüße Fluse
 
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Ich weiß nicht wieso, aber beim "Amt" ist es offensichtlich üblich sehr regelmäßig Dienstbesprechungen durchzuführen.
Ich bin ein kleines bisschen irritiert, aber egal, fällt vermutlich unter "is so "
Dass kenne ich bislang weniger. Aber ist in vielen Bereichen wünschenswert. Von daher "nimm es an, die Dienstbesprechung als Informationsaustausch zu sehen."

Diese ewigen Besprechungen bringen mich schon schwer aus meiner Arbeitroutine- wo ich doch so gerne was schaffen will und nicht so viel sabbel
Im öffentlichen Dienst laufen, meist, die Uhren etwas entspannter ab
Wenn du ein Arbeitstier bist und sämtliche Aufträge am besten gestern erledigt haben möchtest - solltest du eher in die freie Wirtschaft wechseln.
Meine Meinung dazu jedenfalls.

Verlängerung noch nicht gesehen werden kann weil der Haushalt dazu erst im November 2023 beschlossen wird...
Dass mit dem Nachtragshaushalt kann ich mir gut vorstellen. Da hilft nur, sich zu bewerben. Leider.
 
Moin zusammen,

Neues von der Bewertungsfront.
Ich weiß nicht wieso, aber beim "Amt" ist es offensichtlich üblich sehr regelmäßig Dienstbesprechungen durchzuführen.
Ich bin ein kleines bisschen irritiert, aber egal, fällt vermutlich unter "is so " und ist wohl Teil dessen was mein Mondknoten Thema so sagt. Da soll ich lernen in die Oberflächlichkeit zu gehen.
Ich muss zugeben, dass mir das wirklich schwer fällt.
Diese ewigen Besprechungen bringen mich schon schwer aus meiner Arbeitroutine- wo ich doch so gerne was schaffen will und nicht so viel sabbeln.

In diesen Sitzungen wurde uns nun mehrfach mitgeteilt uns zu bewerben weil die Verträge ja alle nur bis Ende April befristet sind und eine Verlängerung noch nicht gesehen werden kann weil der Haushalt dazu erst im November 2023 beschlossen wird...

Ach es ist alles so großartig. :notworthy:

Also habe ich mich beworben. Mal wieder bei der Stadt. Dort ist eine Ausbildung/Duales Studium ausgeschrieben zur Stadtinspektorin.
Nun hab ich ja kein Abi, sondern einen Fachwirt IHK in meinem Lebenslauf und habe bei der Verwaltung nachgefragt, ob dieser Abschluss gleichwertig gesetzt ist zum Abi bzw zur Fachhochschulreife.
Ich hatte genau aufgeschlüsselt was an Qualifikation bei mir vorliegt und bekomme die Antwort - per Mail obwohl ich um Rückruf gebeten habe - das man Abi und Fachhochschulreife braucht.
Alta:oops:- wie doof kann man sein? Hab ich mich gefragt. Den Flyer dazu und die Ausschreibung habe ich gelesen. Ich wollte mit einer Antwort - die da nach meinem Kenntnisstand ja ein go-for-it sein müsste erreichen, dass man mir keine Absage zusenden kann wegen nicht vorhandenen Qualifikationen.
Pustekuchen!
Also die Fachhochschule angeschrieben und das gleiche gefragt mit Anhang PDF über den Kultusminister-Beschluss der für Bund, Länder und Kommunen gleich gesetzt ist, dass dieser mein Abschluss gleichwertig ist.
Darauf heute ein Rückruf - mitten in der DB- ja geht - ist zulässig, ich soll mich bewerben.
Nun die Bewerbung habe ich ja aus lauter Frust über die bekloppte Antwort-Mail gestern schon an die Stadt geschickt - ebenfalls zusammen mit dem Kultusminister-Beschluss.
Jetzt kann die Antwort von der Stadt eigentlich nur noch "ja Frau Fluse sie haben die Qualifikation lauten".
Bisher hatte sich die Stadt immer mit genau diesem Argument raus geredet.


Und wenn jetzt eine Absage auf meine Bewerbung kommt gebe ich das Ganze an die Gleichstellungsbeauftragte. :love:
Die sollen mir bloß nicht kommen mit,
"das ist nur ein Angebot für Schulabgänger und 20-jährige.Das würde nämlich dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Ergo-" sich gegen Widerstände durchsetzen"....wie @Green Eireen gesagt hat.
Ich bin gespannt ob das klappt.
Liebe Grüße Fluse


ein ordentliches Hin und her ist das.
ich kenne den Fachwirt IHK nur als gleichwertig mit einer Meisterprüfung,
früher konnte man dann nach mehreren jahren auch damit studieren, das wurde aber irgendwann geändert, soviel wie ich weiss....:confused:
aber so ganz up to date bin ich allerdings auch wieder nicht mehr.
Möglich das das wieder geändert wurde.

also ich wünsch dir viel Spass beim weitersuchen und weiterüben.
 
Also die Fachhochschule angeschrieben und das gleiche gefragt mit Anhang PDF über den Kultusminister-Beschluss der für Bund, Länder und Kommunen gleich gesetzt ist, dass dieser mein Abschluss gleichwertig ist.
Kann die Fachhochschule denn eigentlich "bestimmen", ob der IHK gleichzusetzen ist?
Wer legt das fest, dass ein Abschluss gleichzusetzen ist?

Das Hausrecht hat doch der Arbeitgeber. Und, wenn der eben Abi oder Fachhochschulreife verlangt, kann man nicht mit ner Meisterprüfung oder sonst irgendwas ankommen - was ggf. in der freien Wirtschaft gleich gesetzt werden würde. Aber hier ist dann eben klar zu differenzieren zwischen "öffentlicher Dienst" und "freie Wirtschaft".

Ein Arbeiter, der jahrelang auf dem Bau bei den Maurern gearbeitet hat, kann nicht als Maurer gleichgesetzt werden, nur weil er Maurergehilfe mit etlichen Jahren Erfahrung ist (nur so ein schnell gesponnenes Beispiel; aber es wird schon deutlich worum es mir geht).

@flimm sieht den IHK ähnlich an wie eine Meisterprüfung - und die ist nicht gleichzusetzen mit Abi. Dass mag vlt in der freien Wirtschaft so sein.
Daher meine Überlegungen.
 
Kann die Fachhochschule denn eigentlich "bestimmen", ob der IHK gleichzusetzen ist?
Wer legt das fest, dass ein Abschluss gleichzusetzen ist?

Das Hausrecht hat doch der Arbeitgeber. Und, wenn der eben Abi oder Fachhochschulreife verlangt, kann man nicht mit ner Meisterprüfung oder sonst irgendwas ankommen - was ggf. in der freien Wirtschaft gleich gesetzt werden kann.

@flimm sieht den IHK ähnlich an wie eine Meisterprüfung - und die ist nicht gleichzusetzen mit Abi. Dass mag vlt in der freien Wirtschaft so sein.
Daher meine Überlegungen.

das ist sicherlich irgendwo geregelt und niedergeschrieben.
 
Hallo Ihr Lieben,

Damit Ihr nicht länger grübeln müsst:

hier die Definition aus Wikipedia :Geprüfter Handelsfachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Die englische Bezeichnung des Abschlusses ist Bachelor
[...] Mit erfolgreichem Abschluss erhält jeder Absolvent laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.[8]

Und hier das Protokoll aus der Kultusminister - Konferenz : https://www.google.com/url?q=https:...MQFnoECAQQAQ&usg=AOvVaw0R7_tg-Mlw-FxiIkZac4Wq

Für mich also ganz klar der Beleg, dass dieser Abschluss für allgemein - verbindlich erklärt wurde.

Kann die Fachhochschule denn eigentlich "bestimmen", ob der IHK gleichzusetzen ist?
Wer legt das fest, dass ein Abschluss gleichzusetzen ist?
Ich wollte von der Fachschule nicht dass sie etwas festlegt, das kann sie gar nicht.
Aber sie ist drüber informiert wer Zugangsberechtigung hat.
Dass Personaler das oft nicht haben, habe ich jetzt schon ein paar Mal erlebt.
Da wird ganz oft mit gesundem Halbwissen gearbeitet.
Das habe ich ausmerzen wollen und hoffe dass mir das auch gelungen ist.

Vom Kreis habe ich übrigens schon eine Antwort, dass meine Bewerbung eingegangen ist.
Und ich weiß nicht wieso, aber mich beschleicht der Gedanke, dass die Stadt irgendwie "unrund" arbeitet.

Liebe Grüße Fluse
 
Dass Personaler das oft nicht haben, habe ich jetzt schon ein paar Mal erlebt.
Da wird ganz oft mit gesundem Halbwissen gearbeitet.
Ja; dass hab ich auch schon mal gehabt. Meist hat man die Personalabteilung nur in der Ausbildung und sonst eher nicht mehr. Wenn man sich auf die Stelle bewirbt oder auch dahin versetzt wird, dann muss man sich wieder neu anlernen. Da ist klar, dass Personaler nicht alles wissen.

Dennoch hätte man sich bei deiner Frage damit auseinander setzten sollen.
Aber; derzeit laufen Wahlen; da haben Städte / Gemeinde / Landkreise andere Prioritäten (Briefwahl, Stimmzettel falten, Wählerverzeichnis, etc).

hier die Definition aus Wikipedia
Danke für die Info.

Unter welchem Punkt fällt denn der Handelsfachwirt? Bei den Meistern doch eher nicht; die haben den Abschluss nach der HwO.

[...] Mit erfolgreichem Abschluss erhält jeder Absolvent laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.[8]
Wurde denn irgendwo festgelegt, was mit den Abschlüssen vor 2009 passiert? In dem Schrieb des Kultusministeriums steht nur, dass folgende Abschlüsse eine Befähigung erhalten. Da der Beschluss von 2009 ist, kann es möglich sein, dass diese Regelung erst für Abschlüsse nach 2009 gilt.?.
Sonst würde ja irgendwann ein Beschluss, Rechtsschprechung, Paragraph gelten, dass sämtliche Abschlüsse die Befähigung haben - also genau definieren.
 
Und wahrscheinlich nicht mal Bundesweit einheitlich...
Gäbe es nicht im TVÖD einen Hinweis dazu? Vermutlich nur in den Kommentierungen... ´überleg´
Hallo Ihr Lieben,

Damit Ihr nicht länger grübeln müsst:

hier die Definition aus Wikipedia :Geprüfter Handelsfachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Die englische Bezeichnung des Abschlusses ist Bachelor
[...] Mit erfolgreichem Abschluss erhält jeder Absolvent laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.[8]

Und hier das Protokoll aus der Kultusminister - Konferenz : https://www.google.com/url?q=https:...MQFnoECAQQAQ&usg=AOvVaw0R7_tg-Mlw-FxiIkZac4Wq

Für mich also ganz klar der Beleg, dass dieser Abschluss für allgemein - verbindlich erklärt wurde.


Ich wollte von der Fachschule nicht dass sie etwas festlegt, das kann sie gar nicht.
Aber sie ist drüber informiert wer Zugangsberechtigung hat.
Dass Personaler das oft nicht haben, habe ich jetzt schon ein paar Mal erlebt.
Da wird ganz oft mit gesundem Halbwissen gearbeitet.
Das habe ich ausmerzen wollen und hoffe dass mir das auch gelungen ist.

Vom Kreis habe ich übrigens schon eine Antwort, dass meine Bewerbung eingegangen ist.
Und ich weiß nicht wieso, aber mich beschleicht der Gedanke, dass die Stadt irgendwie "unrund" arbeitet.

Liebe Grüße Fluse

ja und doch ist das auch heut noch eingeschränkt,
bei Unis zb die ein NC haben wird es nur mit Prüfungen davor was möglicherweise,
und es werden auch nicht alle genommen auf Unis,
ich glaub die Quote liegt in etwa bei 10% vielleicht etwas mehr die aus beruflichen Sparten (ohne abi) kommen dürfen., mehr brauchen sie nicht annehmen.

wie es jetzt bei arbeitgebern und dem Dualem Studium aussieht, wie da die Quote geregelt ist weiss ich leider nicht.
 
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Hallo Schafgarbe
Dass kenne ich bislang weniger. Aber ist in vielen Bereichen wünschenswert. Von daher "nimm es an, die Dienstbesprechung als Informationsaustausch zu sehen."
Wenn es keine anderen Gelegenheiten gäbe, wäre das auch wunderbar.
Ich sitze aber mit 4 weiteren Kollegen in einem riesigen Büro an dass sich noch ein weiteres anschließt, wo auch nochmal zwei sitzen.
Bei dem Geschnatter in dem Büro und vor allem dem vielfach echt überflüssigem Zeug, was da geredet wird, wünsche ich mir manchmal ein Einzelbüro.
Liebe Grüße Fluse
 
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