Luca.S
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Und deshalb auf jeden Fall, einen Vaterschaftstest machen.Was mir gerade noch eingefallen ist.
Wer soll denn den Unterhalt für das Kind zahlen?
Dafür muss sie die Vaterschaft Deines Kumpels @somavision angeben und von daher wäre damit zwangsläufig die Anerkennung schon im Sack. Denn der gesetzliche Vater wäre dann verpflichtet für das Kind „zumindest“ finanziell aufzukommen und das gilt für nicht verheiratete genauso wie für verheiratete Eltern.
Aber auch zu bedenken wäre: Mit der gesetzlichen Vaterschaft kann die Mutter für sich selbst ggf. auch noch Unterhaltsansprüche geltend machen, wenn sie das gemeinsame Kind betreut.
Ich kannte einen, der 3 Kinder hatte, ehelich, für die auch zahlte, nach der Scheidung und dann kam raus, dass keins der Kinder von ihm war.
Also, besser vorsichtig sein. Einmal anerkannt, kommt er aus der Nummer nimmer raus.
Gruß
Luca