Sollten sich die Frauen sich widersetzen, alle vier Tage mit ihren Mann zu schlafen, so hat er das Recht, sie zu schlagen:
Sure 4,34: "Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß."
Sollte die Frau fremd gehen, und man hat vier Zeugen, die dies bezeugen können, so hat er das Recht, sie zu töten:
Sure 4,15: Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.
Der Mann hingegen hat das Recht, neben seiner Ehefrau mit weiteren Frauen zu schlafen:
Sure 23,1-6: Selig sind die Gläubigen, die in ihrem Gebet demütig sind, leerem Gerede kein Gehör schenken, der Pflicht der Almosensteuer nachkommen, und sich des Geschlechtsverkehrs enthalten, außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie an Sklavinnen besitzen.