Nu wird es amüsant:
Zu a) er darf gar nicht auf Diagnosen hin arbeiten, da gibt es nichts zu rütteln. Also, was heilt er = genau, Nichts
Zu b) er darf gar nicht behandeln, denn was soll er behandeln, eine Diagnose, die er nicht erstellen darf, die er nicht bewerten kann.
Zu c) er darf keine Diagnosen behandeln, er kann keine Diagnosen erstellen = somit auch kein Behandlungsergebnis
Zu d) die Schweigepflicht hat damit erst mal nichts zu tun, statistische Erhebungen erfolgen immer anonymisiert. Aber, der Esoteriker könnte doch gleich seine Ergebnisse der Staatsanwaltschaft schicken, dann darf der Esoteriker auch ganz freudig seine Unterlagen vorlegen
Brauchst da also keine Angst haben wegen Schweigepflicht ....... da nicht

Die werden es dann dankend honorieren, wenn du denen dann erklärst, die und die Diagnose lag vor und ich habe die geheilt.
Die freuen sich dann und erst der Staatsanwalt, wenn durch Quacksalberei noch Schäden entstanden sind, oder Klienten sogar noch verstorben sind.
Da bekommst du dann auch deine Auszeichnung dafür, bezahlte Unterkunft, umsonst Essen. Hat doch was, oder?
Zu e) die Heilfälle von Heilern aufgrund von klinisch diagnostizierten Krankheiten gibt es nicht. Da, wo Heilerfolge aufgetreten sind, braucht man nur nachzubohren, ob überhaupt eine klinische Diagnostik als Krankheit vorlag und dann purzelt das Kartenhaus zusammen.
Und ja, dann dürfen auch Heiler ihre Spielchen abziehen, vielleicht hilfst ja, um es auf die Brust zu heften. Nur die Frage nicht übersehen, was wurde geheilt ? War da was ?
Tja, und nu, was haste nun ? Nicht viel, oder doch viel ?