Joey
Sehr aktives Mitglied
Meines Wissens darf Dr. Rath praktizieren und tut dies im Ausland vermutlich noch immer. Er hat bislang in D lediglich eine Geldbuße bezahlen müssen.
Dennoch ist er KEIN Schulmediziner mehr, und seine Taten sind NICHT der Schulmediztin anjzulasten, wie Du es schonmal getan hast.
Deine Weigerung hier mal ordentlich zu differenzieren - worauf Du sonst bestehst - dient doch nur dazu, damit Du Herrn Rath als Negativbespiel der Schulmeditin bahalten kannst.