Anevay
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 26. September 2012
- Beiträge
- 33.849
Klar, dennoch besteht meiner Ansicht nach ein grobes Missverhältnis, wenn Menschen tatsächlich gesundheitlich geschädigt werden ggü. einer Verweigerung Menschen zu behandeln, die dadurch ja keinen gesundheitlichen Schaden erfahren, da dieser nicht der einzige Arzt im Umfeld ist.Wenn man den Grundsatz der Ärztlichen Ethik verletzt, dann ist dieser Ausschluß selbstverschuldet.
Wäre er schlauer, würde er es so machen wie der afghanische Zahnarzt, noch auf dem Boden des Erlaubten, unerwünschte Einheimische rausmobben.