Die Genfer Flüchtlingskonvention:
Wer vor seiner Einreise nach Deutschland oder Österreich das Gebiet eines anderen sicheren Staates durchquert, hat keinen Anspruch auf Asyl.
Wer also bereits in einem sicheren Staat ist, hat keinen Anspruch darauf, in Deutschland oder Österreich Schutz und Aufnahme zu finden. Wir haben also das Recht, selbst zu bestimmen, welche und wie viele Flüchtlinge wir aufnehmen, also auch die Grenzen zu schützen.
Man muss den Flüchtlingen, die man aufnimmt, die Einbürgerung ermöglichen, es geht also bei der Flüchtlingsaufnahme nicht nur um vorübergehenden Schutz: Es geht von Anfang an um Einbürgerung.
Deshalb ist eine allgemeine Willkommenskultur falsch. Wir müssen festlegen, wie viele Menschen zu uns kommen und welche Menschen wir bevorzugt aufnehmen wollen, dabei kann Bildung, Sprachkenntnisse und Berufsqualifikationen ein Kriterium sein oder man kann sich dafür entscheiden, bevorzugt Familien, Frauen und Kinder aufzunehmen.