Anevay
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Das nehme ich so nicht wahr, dass ein Diktat erwünscht ist. Hier haben einige User gesagt, wie sie etwas empfinden. Hier eben auf Gemeinwohlkosten Alkohol trinken. Diese Debatte ist nicht neu und in Deutschland ist im Hatz IV Satz für derartige Ausgaben auch kein Geld vorgesehen. Das sagt ja an sich bereits etwas aus, dass es gesellschaftlich erwünscht ist, mit geschenkten Geldern sorgsam umzugehen.nein um zwei,
auch um die Richtung, das es Menschen gibt, die gerne anderen Menschen diktieren wollen wie sie zu leben haben und was gut für sie angeblich aus der ihren Sichtweise ist.
ZB In Bezug des Feierabendbieres sind die Meinungen sehr gespalten, deswegen kann keiner sagen ausser jeder einzelne individuell selbst was für ihn gut ist.
Freilich kann dennoch jeder Mensch seine geschenkten Gelder ausgeben, wofür er will. Selbstschädigung ist auch nicht verboten, verursacht aber i.d.R. auf Dauer hohe Allgemeinkosten, die der Geschädigte zumeist nicht tragen muss.
Unter anderem ist Alkohol in Flüchtlingsunterkünften verboten. Alkohol enthemmt und gibt eh bereits gewaltbereiten Bewohnern zusätzlich "Dampf unter'm Kessel" Gewalt anzuwenden. Das soll durch das Alkoholverbot vermieden werden.
Dennoch dürfen sich auch Asylbewerber prügeln, klauen, sich daneben benehmen, bis sie von Justizia dafür gemaßregelt werden. Da geht es Asylbewerbern übrigens nicht anders als jedem Einheimischen, es gelten für sie dieselben Regeln. Na ja, nicht so ganz. Da wird sehr oft auf eine Strafverfolgung verzichtet... wo ein Einheimischer schon wegen kleineren Vergehen ordentlich auf die Mütze bekommen. Und das ist auch Fakt, schon lange...