http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/2634575.html
Also ich glaube meine Schwein pfeift, Monsanto kann keine Schadensersatzklage wegen Produkthaftung nach US-Recht gestellt werden ????
http://www.netlink.de/gen/Zeitung/1999/990923.htm
Aha...also über das Tierfutter erreicht es uns ?????
http://www.bund-hessen.de/aktuell/eu_genverordnung.html
ich meine, da bin ich schon sprachlos !!! Wir haben zwar die beste Zurückverfolgung der Welt, aber auf dem Teller ist es trotzdem noch....
Behördliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Gesetzes liegt auf Bundesebene beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Die Zuständigkeit für Kontrollen auf Einhaltung der Kennzeichnungspflicht haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese verfügen in der Regel über gut ausgestattete Testlabors, aber über zuwenig Personal. Damit ist offen, wie häufig Kontrollen durchgeführt werden. Das ist insofern von essenzieller Bedeutung, als jede Kennzeichnung nur so gut ist wie ihre Kontrolle.
---> das soll beruhigend wirken, aber was ist schon ein gut ausgestattetes Testlabor wenn einfach keiner da ist, die sind doch mit den herkömmlichen Kontrollen schon total überlastet !!!
Zudem hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am 2. April 2004 Einspruch gegen das entsprechende Durchführungsgesetz eingelegt. Damit blockieren die CDU/CSU- und FDPregierten Länder den Vollzug der beiden EU-Verordnungen: zum einen die Kontrollen, die die jeweiligen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer durchzuführen haben; und zum anderen die Festlegung von Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro, die die 4 Bundesregierung für die Falschdeklaration von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln vorgesehen hat. Trotz Blockade: Die Verordnungen sind mit dem 18. April 2004 anzuwenden, die Länder müssen die EU-Gesetze vollziehen.
----> 50.000 ist viel zu wenig
Gesundheitsrisiken
Gentechnisch veränderte Lebensmittel durchlaufen ein Zulassungsverfahren, bevor sie auf den Markt und in den Magen kommen. Jedoch testen in der Regel die Hersteller die Sicherheit ihrer Genlebensmittel selbst. Über Fütterungsversuche wird ermittelt, welche Auswirkungen der Verzehr von Gentech-Pflanzen auf Versuchstiere hat. Das Problem dabei ist: Die Ergebnisse von Tierversuchen sind nicht auf Menschen übertragbar. Der Großversuch mit Menschen, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel sicher sind oder nicht, läuft deshalb außerhalb des Labors - ohne jede Einwilligung der Testpersonen. Wenn sich Verbraucher in ihrer überwiegenden Mehrheit gegen Gen-Food aussprechen, dann entscheiden sie rational: Sie haben keine Vorteile vom Verzehr dieser Produkte, gehen damit aber Risiken ein, die niemand abschätzen kann.
---> Na dann läuft ja ein breiter Freifeld Versuch bis 2012 an uns ab. Ich glaube ich lese nicht richtig, die Hersteller testen selbst, aber die Ergebnisse von Tieren sind hier in diesem Fall nicht auf den Menschen übertragbar, in der Medizin teilweise ja, .....das hätte der Pressesprecher von Monsanto nicht besser erfinden können um den Laden in Unschuld zu baden....
(das ist wie mit dem Wort Heilen, bestimmte Anwendungen heilen nur dann wenn ein Arzt sie ausführt, sonst ist es Scharlatanerie!)
http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?doc=37409
.....ohne Worte.....