Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
"Niedersachsens Oberverwaltungsgericht verdonnert das bundesamt für Migration dazu, eine in der Türkei verfolgten Unterstützer der Kurdischen Arbeiterpartei als politischen Flüchtling anzuerkennen. Der Mann sollte eigentlich abgeschoben werden."
"Dies ist ein Urteil von wohl grundsätzlier Bedeutung: Einem aus der Türkei geflohenen
Kurden, der die Kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützte und deswegen in seiner Heimat verfolght worden ist, muss von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) den Flüchtlingsstaus erhalten. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungs-
gericht in Lüneburg entschieden.
"Dem Kläger drohen bei einer Rückkehr in die Türkei im Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Srafverfahren wegen Mitgliedschaft in der PKK schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen" begründeten die Lüneburger Richter ihr Urteil."
............................................
"Das Bundesamt für Migration lehnte im Januar 2012 seinen Asylantrag ab.Ihm wurde ein Termin für die Ausreise gesetzt, sollte er nich freiwillig gehen, drohte ihm die Abschiebung. Dagegen klagte er vorm Verwaltungsgerichtshof Hannover...."
taz.die tageszeitung, 14. Juni 2016 oder www.taz.de
Der Bemerkenswerte an dieser Urteil ist: Der oberlandegericht sieht nicht als Gesetz an, dass von der Bundesregierung die PKK als "Terroristische Vereinigung" eingestuft wurde. Das ist ein "Beschluss" hat aber kein Gesetzedskraft. Peng. Diese Bewertung einer politischen Entschidung der Bundesregierung sollte Schule machen.
Shimon
"Dies ist ein Urteil von wohl grundsätzlier Bedeutung: Einem aus der Türkei geflohenen
Kurden, der die Kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützte und deswegen in seiner Heimat verfolght worden ist, muss von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) den Flüchtlingsstaus erhalten. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungs-
gericht in Lüneburg entschieden.
"Dem Kläger drohen bei einer Rückkehr in die Türkei im Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Srafverfahren wegen Mitgliedschaft in der PKK schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen" begründeten die Lüneburger Richter ihr Urteil."
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"Das Bundesamt für Migration lehnte im Januar 2012 seinen Asylantrag ab.Ihm wurde ein Termin für die Ausreise gesetzt, sollte er nich freiwillig gehen, drohte ihm die Abschiebung. Dagegen klagte er vorm Verwaltungsgerichtshof Hannover...."
taz.die tageszeitung, 14. Juni 2016 oder www.taz.de
Der Bemerkenswerte an dieser Urteil ist: Der oberlandegericht sieht nicht als Gesetz an, dass von der Bundesregierung die PKK als "Terroristische Vereinigung" eingestuft wurde. Das ist ein "Beschluss" hat aber kein Gesetzedskraft. Peng. Diese Bewertung einer politischen Entschidung der Bundesregierung sollte Schule machen.
Shimon