Sunnygirl
Sehr aktives Mitglied
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- 12. Dezember 2005
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Mir scheinen sich die Begriffe Pflicht/Verpflichtung und Freiwilligkeit zu widersprechen.
Entweder mache ich freiwillig etwas gerne, dann empfinde ich es auch nicht als Pflicht.
Oder ich mache etwas aus einem Pflichtgefühl heraus, dann empfinde ich es aber nicht unbedingt in jedem Fall "aus freien Stücken" heraus.
Und bei wahrer Liebe sollte m.E. nichts als Pflicht/Verpflichtung empfunden werden.
Ganz ehrlich, ich putze ein verschmutztes Klo nicht unbedingt gerne, aber ich weiß, dass es den anderen auch so ergeht, also mache ich es, um es den anderen zu ersparen. Es ist eine Pflicht, aber ich tue es freiwillig, weil ich meine Familie liebe. Ist das so schwer zu verstehen?
Und nur weil ich nicht gerne zwei Treppen raufrenne, heißt das nicht, dass ich es nicht aus Liebe für meine Mutter mache, damit sie ihre schmerzenden Beine schonen kann. Jetzt begriffen?

Und natürlich würde ich meine Familie auch nie verlassen und im Stich lassen, denn ich liebe sie und das tut ein liebender Mensch nicht. Ein Mensch, der wirklich beweisbar liebt, lässt sich durch seine freiwillige Liebe verpflichten.