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Hinweispflicht des Verkäufers (Gott?) auf ein Auslaufmodell
Auszug aus dem Kaufrecht:
"Hat der Händler den Hinweis unterlassen, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt, dann muß er das veraltete Modell zurücknehmen und Ihnen entweder den Kaufpreis wieder auszahlen oder auf ein neues Modell anrechnen. Dabei müssen Sie nur beweisen, daß zu dem Zeitpunkt, in dem Sie das Auslaufmodell gekauft haben, schon das Nachfolgemodell im Handel war."
Na, und ich erst! Sag mal, steht jetzt auf dem neuen Beipackzettel, wie warm wir IHN waschen dürfen, damit das neue Y-Chromosom nicht auch noch einläuft?
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