Der Begriff "Frau"

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Der Witz ist hier, das betreffende Material ist das der "Bundeszentrale für politische Bildung", also von einer Einrichtung, die vom deutschen Staat finanziert wird!
Denen fällt ja wirklich früh ein, dass die nicht gendern wollen ...

D.h. nämlich: Es wurden schon wieder Zigtausende von deutschen Steuergeldern zum Fenster rausgeworfen ... :rolleyes:

Das klingt ja fast österreichisch ...
 
Also, wenn man sich das Unterrichtsmaterial dieses Lehrers anschaut, könnte man fast meinen, dass dieses Verbot aus anderen Gründen dingfest gemacht wurde ... :censored:
Du meinst den Davidstern? Genau da schreibt er ja, dass da mit Doppelpunkt gegendert wurde.... Er schreibt ja, dass er (von der MinisterialBehörde selber herausgegebene!) Materialien zum Holocaust nicht verwenden darf....
 
>>Doppelnennungen wie zum Beispiel "Schülerinnen und Schüler" sind – obwohl sie ebenfalls eine Variante des Genderns sind – nicht von dem Verbot betroffen. Das Gleiche gilt für die Verwendung von neutralen Begriffen wie "Lehrkraft" oder "Lehrperson", die einen weiteren Stil des Genderns darstellt.<<

Außerdem ist es nicht festgelegt, wie und ob das Sternchen oder der Doppelpunkt für SchülerInnen geahndet werden könnte.

 
Also, wenn man sich das Unterrichtsmaterial dieses Lehrers anschaut, könnte man fast meinen, dass dieses Verbot aus anderen Gründen dingfest gemacht wurde ... :censored:

Ganz ehrlich?
Ich würde als Lehrer auf das Verbot pfeifen und wenn ich Ärger bekäme, ginge ich an die Presse.
Er überlegt sich versetzen zu lassen.
In Niederösterreich steht Gendern mit Binnen-I oder Doppelpunkt unter Strafe
 
Achsooooo ...
Soooo schlimm ist das ja nun doch nüscht ... 🤭

Es geht bloß um die Gender-Zeichen Stern ( * ), Doppelpunkt (.:.), Unterstrich ( _ ) etc.



Auszug:
An Sachsen-Anhalts Schulen ist das Gendern künftig verboten. Das bestätigte das Bildungsministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT.
Zuerst hatte die Mitteldeutsche Zeitung (€) berichtet. Das Verbot bezieht sich den Angaben zufolge auf alle Konstruktionen mit Doppelpunkt, Sternchen beziehungsweise Asterisk ("Gender-Stern") und Unterstrich ("Gender-Gap") sowie andere Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren. Formen wie "Bäcker*in", "Lehrer:in" und "Sportler_in" dürfen demnach nicht genutzt werden und werden als Normverstöße gewertet. Das gelte für den Unterricht und offizielle Schreiben der Schulen.

Doppelnennungen wie zum Beispiel "Schülerinnen und Schüler" sind – obwohl sie ebenfalls eine Variante des Genderns sind – nicht von dem Verbot betroffen. Das Gleiche gilt für die Verwendung von neutralen Begriffen wie "Lehrkraft" oder "Lehrperson", die einen weiteren Stil des Genderns darstellt.

Der Begriff "Gendersprache" ist irreführend im Beitrag:
Das stimmt ja so nicht.
 
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