Akwaaba
Aktives Mitglied
- Registriert
- 5. März 2006
- Beiträge
- 4.447
JA ! Du machst aus einem Verbot eine Erlaubnis.verdrehung?
Zitat:
Art. 4 GG: § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist so auszulegen, daß muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können;
Die Betonung muss auf "können" gelegt werden, denn nur sachkundige Personen in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb darf so eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die ganzen Balkonien-Schächter, wie ELN das beschreibt, tun das ILLEGAL !
Das Tierschutzgesetz (D) untersagt das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt - § 4 TierSchG).
Ich war damals schon dagegen, diese Ausnahmegenehmigungen aufzunehmen.
Das Schächten ohne Betäubung ist durch NICHTS begründet.
Da, wo Tierquälerei anfängt, hört für mich die Religionsfreiheit auf.
Und rein rechtlich unterwandern derartige Ausnahmen aufgrund einer "Religion" das Grundprinzip der Trennung von Staat und Religion.
Aber so ist das nun mal, wenn man den kleinen Finger reicht, dann wollen so Leute wie Du gleich die ganze Hand.

nein, ein versuch deine Superlative "Grausamste" Methode als pure unreflektierte Hetze zu entlarfen
Wenn Du meinst, daß das Anprangern von unreflektierter Tierquälerei mit "Hetze" gleichzusetzen ist, zeigst Du ja wes Geistes Kind Du bist.
Aber meinetwegen, Du darfst ja glauben, was Du willst....
Die Frage ist nur, gegen WEN hetze ich eigentlich ???
