Zur Finanzierung des Grundeinkommens ist in der Regel eine starke Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems vorgesehen sowie sehr viel weniger Aufwand und Bürokratie in der Sozialverwaltung, da bisherige Transferleistungen durch das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt würden. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Ausbildungsförderung, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen würden schrittweise ersetzt und letztendlich wegfallen.
Zur Finanzierung gibt es im Wesentlichen zwei Modellansätze: Besteuerung des Konsums oder Besteuerung des Einkommens.
Besteuerung des Einkommens [Bearbeiten]
Diese Modelle funktionieren ähnlich wie die negative Einkommensteuer, wobei oberhalb der Transfergrenze Einkommen anders (geringer) besteuert würde. Einkommen bliebe weiterhin subventioniert und es würde ein Anreiz gegeben, über die Transfergrenze zu kommen, um weniger Steuern zu zahlen. Die Finanzierung des Grundeinkommens würde auf den Einnahmen jenseits der Transfergrenze basieren. Das Grundeinkommen würde mit dem Einkommen verrechnet, und das Einkommen bliebe steuerpflichtig. Die Basis für die Finanzierung wäre somit primär die Einkommensteuer.
* Das bedingungslose Grundeinkommen nach dem Ulmer Transfergrenzenmodell würde grundsätzlich allen Bürgern in Höhe des vom Gesetzgeber festzulegenden Existenzminimums ausgezahlt. Finanziert würde das Bürgergeld aufkommensneutral aus einer Bürgergeldabgabe. Diese Abgabe, die dann in einem Umlageverfahren verteilt werden solle, wäre ein fester Prozentsatz des Bruttoeinkommens.
* Der ehemalige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus fordert ein Solidarisches Bürgergeld genanntes bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro brutto für jeden (abzüglich 200 Euro für eine Basis-Krankenversicherung). Alle staatlichen Transferleistungen sollen damit gebündelt werden. Verbunden ist das Konzept mit einer umfangreichen Umgestaltung (Systemwechsel) in der Steuer- und Sozialpolitik. Nach dem Althaus-Modell entstünden dem Staat nach Angabe von Althaus jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro. Das heutige Sozialsystem koste nach Angabe von Althaus den Staat derzeit 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus langfristig für den Staat günstiger als das heutige System. Allerdings ist darin eine Abschaffung der staatlichen Rentenversicherung vorgesehen, sodass bis zum Auslaufen der bisher erworbenen Rentenansprüche höhere Kosten zu erwarten wären.[7][8] Eine von Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführte Untersuchung kam zur Feststellung, das Konzept von Althaus sei finanzierbar.[9][10]
* Auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg im Oktober 2007 fiel die Entscheidung für die Einführung eines Grundeinkommens in Höhe von 420 Euro in Form einer negativen Einkommensteuer.[11] Dieses Sockelgrundeinkommen wäre an keine Gegenleistung gekoppelt. Bei Bedürftigkeit sollten zusätzlich die Wohnkosten übernommen werden, und zwar auf der gleichen Berechnungsgrundlage wie derzeitig beim Arbeitslosengeld II.
Besteuerung des Konsums [Bearbeiten]
In dem von Götz Werner entwickelten Modell würde die Einkommensteuer komplett wegfallen, weshalb jedes Bruttoeinkommen 1:1 als Nettoeinkommen ausbezahlt würde. Dieses Modell schlägt zur Finanzierung des Grundeinkommens einerseits die Besteuerung von Dienstleistungen und Waren vor. Andererseits würden die Gelder aus den bestehenden Sozialtransfersystemen (Kindergeld, Arbeitslosenversicherung usw.) in die Finanzierung einfließen. Weiterhin ergäbe sich eine Freisetzung von Geldern in Milliardenhöhe durch die Reduzierung des derzeitig, so Werner, aufgeblähten Verwaltungsapparates.
Alle Steuern, außer einer zu erhöhenden Mehrwertsteuer, würden wegfallen. Götz Werner geht dabei von der Prämisse aus, dass die Steuerbelastung durch eine Umversteuerung von der Einkommen- zur Konsumsteuer nicht größer würde, sondern grundsätzlich gleich bliebe, da alle Steuern, einschließlich der einkommensbezogenen Steuern im Unternehmensbereich, derzeitig bereits versteckt in den Preisen enthalten seien. Das derzeitige Steuersystem sei laut Werner ein Relikt der Vergangenheit und müsse für die Einführung seines BGE-Modells grundlegend geändert werden. Angestrebt werde eine Grundeinkommenshöhe von 1.500 Euro, die über mehrere Stufen schrittweise erreicht werden soll. Wie hoch das Grundeinkommen jedoch tatsächlich ausfalle, sei eine Frage des sozialen Konsens.[12][13]
Aufgrund des erforderlichen Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 100 % auf die Nettopreise würde dieses Grundeinkommen nur einer Nettokaufkraft von 750,- Euro entsprechen. Götz Werner glaubt an gleichbleibende Bruttopreise. Er argumentiert, dass sinkende Löhne die Nettopreise entsprechend fallen lassen würden. Dieser Argumentation folgend werde auch das Volkseinkommen sowie die Fähigkeit, ausländische Güter zu konsumieren, deutlich zurück gehen.[13]